Schule unter Corona-Bedingungen nach den Herbstferien! – Update vom 23.10.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir haben in der Zeit bis zu den Herbstferien mit viel gegenseitiger Achtsamkeit den Schulbetrieb wieder aufgenommen und erfolgreich aufrechterhalten. Ich möchte mich dafür ausdrücklich bei der gesamten Schulgemeinschaft bedanken.

Leider steigen die Infektionszahlen inzwischen in ganz Deutschland sprunghaft an. Diese Entwicklung ist leider auch in unserem Kreis zu beobachten. Daher brauchen wir für den Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien noch größere Umsicht und Disziplin bei der Einhaltung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz. Deshalb ein paar Anmerkungen zu den geltenden Regelungen:

Die wichtigste, auch bereits über die Medien öffentlich bekannt gemachte Änderung nach den Herbstferien ist die landesweite Wiedereinführung der Maskenpflicht auch während des Unterrichts – zunächst bis zu den Weihnachtsferien. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist daher während des gesamten Schultags auf dem gesamten Schulgelände und eben auch während des Unterrichts zu tragen. Sie darf während der Pausen auf dem Schulhof zum Zweck der eigenen Verpflegung abgenommen werden – allerdings nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird. Ich bitte alle Schüler*innen und die Aufsichten, hierauf besonders zu achten. Das Trinken im Klassenraum ist unter Einhaltung der Abstandsregel auch während des Unterrichts grundsätzlich möglich („Trinkinseln“). Diese Regelungen gelten auch für die Ganztagsangebote.

Damit ein langer Schultag mit Maske gut absolviert werden kann, ist es wichtig, mehrere Mund-Nase-Bedeckungen mitzubringen und sie in regelmäßigen Abständen zu wechseln. Für benutzte Masken sollte ein verschließbarer Plastikbeutel mitgeführt werden (Infos unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/alltagsmaske-tragen.html). In diesem Zusammenhang bitte ich aus aktuellem Anlass alle Schüler*innen darum, in Zukunft achtsam mit dem Mundschutz umzugehen. In den letzten Wochen ist es wiederholt vorgekommen, dass Masken nach dem Unterricht weggeworfen wurden. Anwohner der Linderner Straße beklagen sich, dass Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Gehweg oder in den Vorgärten gefunden wurden. Am sichersten ist es, benutzte Einwegmasken zuhause zu entsorgen. Alternativ verwendet dafür bitte einen der zahlreichen Mülleimer auf dem Schulgelände oder an den Bushaltestellen!

Ich erinnere noch einmal daran, dass die Abstandsregel auch bedeutet, auf dem Schulweg Distanz zu wahren. Alternativ sollte hier zumindest die Alltagsmaske getragen werden. Begrüßungsrituale (Händeschütteln, Umarmungen etc.) müssen grundsätzlich unterbleiben. Ich erinnere auch an die Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge). Jede/r arbeitet mit den eigenen Materialien. Der Austausch von Stiften, Heften und anderem Arbeitsmaterial ist grundsätzlich zu unterlassen. Über Ausnahmen von dieser Regel (z. B. beim Mikroskopieren) wissen die jeweiligen Fachlehrer*innen Bescheid.

Die Maßnahmen zur Handhygiene am KGH (Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten an Ein- und Ausgängen, in Unterrichtsräumen, vor WC-Anlagen) bleiben bestehen. Eine Pflicht zur Handdesinfektion gibt es nicht, weil gründliches Händewaschen nach den bisherigen Erkenntnissen ausreicht (Infos unter: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html). Die Zwischendesinfektion der Tische im Falle von Raumwechseln durch Schüler*innen unter Anleitung der jeweiligen Lehrkraft wird fortgeführt. Wer empfindliche Haut hat, sollte zusätzlich eine Handcreme verwenden.

Ich bitte alle noch einmal eindringlich darum, den „Rechtsverkehr“ auf den Fluren zu beachten. Auch dies minimiert die Unterschreitungen der Abstände. Wenn sich alle daran halten, können wir auf die Wiedereinführung des „Einbahnstraßen“-Systems möglichst lange verzichten.

Neben den „AHA“-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) wird in den kommenden Monaten die Lüftung der Räume eine große Rolle spielen. Das Stoßlüften wird dabei das wichtigste Mittel sein. Alle Räume müssen in den kommenden Monaten mindestens alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet werden. Ich bitte daher alle Klassen, einen Dienst einzurichten, der dafür Sorge trägt, dass in jeder Pause gelüftet wird. In den Oberstufenkursen kann es z. B. die Aufgabe der Kursprecher*innen sein, am Ende der Stunde für geöffnete Fenster zu sorgen. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Kurslehrer*innen. Auch während der Klassenarbeiten und Klausuren ist für eine ausreichende Lüftung der Räume zu sorgen.

Grundsätzlich gilt auch in den kommenden Wochen eine Priorität für den regulären Präsenzbetrieb von Schule. Dieser wird aber voraussichtlich zunehmend belastet sein durch Erkrankungen und Vorsichtsmaßnahmen. Und dennoch bleibt es wichtig, dass jede/r mit Erkältungssymptomen oder Anzeichen für eine Magen-Darm-Erkrankung zuhause bleibt. Angesichts der aktuell deutlich steigenden Infektionszahlen ist künftig auch vermehrt mit positiven Testergebnissen im Umfeld des KGH zu rechnen. Wir werden weiterhin bemüht sein, unaufgeregt, aber konsequent damit umzugehen und Infektionsketten nachvollziehbar zu halten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das geltende Entschuldigungsverfahren und die über Moodle verfügbaren Formulare.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ich bitte Sie darum, die vorgenannten Regelungen noch einmal eingehend mit Ihren Kindern zu besprechen. In der Schule kommen täglich sehr viele Personen zusammen. Aus diesem Grund ist die Einhaltung solcher Verhaltensregeln von besonderer Bedeutung. Denn nur so können wir einen möglichst vollständigen Unterrichtsbetrieb möglichst lange aufrechterhalten.

Lehrerkollegium und Verwaltung bemühen sich darum, den Schulbetrieb so gut wie möglich und so vollständig wie möglich fortzuführen. Dazu gehören auch der Elternsprechtag, schulische Projekttage wie die „Fluchtpunkte“-Veranstaltung in der kommenden Woche oder der Tag der offenen Tür im November. Die Rahmenbedingungen dafür müssen immer in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt an die aktuelle Situation angepasst werden. Die Planungen dafür laufen auf Hochtouren. So können wir es hoffentlich vermeiden, Veranstaltungen ganz abzusagen.

Ich habe bereits zu Beginn der Herbstferien angekündigt, dass in den kommenden Wochen einige Fachlehrerwechsel erforderlich sind. Das hat insbesondere mit einer Elternzeit und einer notwendigen Abordnung zu tun. Daher wird es zu mehreren Stundenplanänderungen kommen müssen. Die Belastungen für die einzelnen Klassen und Kurse sollen dabei möglichst überschaubar bleiben. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Entfall auf Dauer über Vertretungslehrkräfte auffangen können. Es wird aber sicher auch zu Härten kommen. Dafür bitte ich schon jetzt um Verständnis.

Wir alle haben als Schulgemeinschaft vermutlich einige anstrengende Herbst- und Wintermonate vor uns. Ich wünsche uns allen die Zuversicht, dass wir es auch in dieser Zeit schaffen können, ein verantwortungsvolles Lernen für alle zu ermöglichen.

Ich wünsche uns allen gute Gesundheit!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter

P.S.: Insofern Sie sich mit Ihrer Familie in den Herbstferien im Ausland und somit ggf. in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verweise ich noch einmal auf die geltende Corona-Einreiseverordnung und auf meine Ausführungen dazu in der letzten Nachricht vom 10.10.2020.

Etappenziel Herbstferien! – Update vom 10.10.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Die Herbstferien sind erreicht und wir können vorsichtig eine erste positive Zwischenbilanz ziehen. Bisher musste coronabedingt noch kein Unterricht gekürzt werden. Das Distanzlernen blieb in seinem Umfang sehr überschaubar. Auch AGs konnten wieder starten, so dass wir tatsächlich wieder etwas mehr Normalbetrieb hatten. Wir haben einen ersten positiven Coronafall im Unterrichtsbetrieb erlebt, der aber mit der wirklich guten Unterstützung des Gesundheitsamtes schnell und professionell abgearbeitet werden konnte.

Die unzähligen Fälle der mit Corona-Symptomen Erkrankten und die Einhaltung der damit verbundenen notwendigen behördlichen Auflagen führen zu einer hohen Belastung in den Familien (z. B. im Hinblick auf die Betreuungssituation). Ich bedanke mich deshalb herzlich für die Disziplin, mit der dies von Ihnen und euch allen dennoch beachtet und umgesetzt wird.

Das Schulministerium hat am Donnerstagnachmittag (08.10.2020) eine weitere SchulMail veröffentlicht, über deren Auswirkungen auf unseren Unterricht ich kurz informieren möchte. Dabei wird geregelt, wie der Schulbetrieb nach den Herbstferien fortgeführt werden soll. Die Grundlage für den Unterricht bilden demnach weiterhin die vor Beginn des Schuljahres etablierten Regelungen.

Das Hygienekonzept am KGH kann fortgeführt werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände und im Gebäude gilt weiterhin. Die Gremien des KGH und insbesondere die Schulkonferenz haben darüber hinaus Anfang September allen empfohlen, die Masken weiterhin freiwillig auch im Unterricht zu tragen. Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Bitte die allermeisten Schüler*innen nachkommen. Das gewährt allen Beteiligten gerade in Zeiten wieder deutlich steigender Infektionszahlen ein erheblich höheres Maß an Schutz. Das Ministerium formuliert: „Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen.“ (SchulMail vom 08.10.2020)

Eine wesentliche Änderung betrifft den Schulsport. Dieser darf – nach Maßgabe des Schulträgers – nach den Herbstferien witterungsbedingt auch wieder in den Turnhallen stattfinden. Da insbesondere die obere Turnhalle aber leider auch weiterhin immer wieder für größere Versammlungen benötigt werden wird, ist hier des Öfteren mit Einschränkungen zu rechnen.

Alle NRW-Schulen sind gehalten, Konzepte für das Distanzlernen zu entwickeln. Ein Arbeitskreis ist derzeit damit befasst, ein solches Konzept für das KGH für verschiedene Szenarien von Distanzunterricht bereitzustellen. Problematisch ist dabei, dass die zugrundeliegenden Rechtsnormen teilweise noch in Erarbeitung sind. Fest steht aber – wie bereits früher bekannt gemacht –, dass die Teilnahme am corona-bedingten Distanzlernen (z. B. aufgrund einer 14-tägigen Quarantäne oder einer Schulschließung) verpflichtend ist und der Bewertung durch die Lehrkraft unterliegt.

Im Hinblick auf die begonnenen Herbstferien weist das Ministerium darauf hin, dass sich Schüler*innen nach der Rückkehr aus Risikogebieten gemäß der Coronaeinreiseverordnung (vgl. die aktuelle Fassung vom 07.10.2020) in Quarantäne begeben müssen. Wer dies missachtet und dennoch zur Schule kommt, wird durch die Schulleitung des Geländes verwiesen. „Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.“ (SchulMail vom 08.10.2020) Die Quarantänepflicht entfällt, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, das nicht älter als 48 Stunden ist, oder wenn die Testung unverzüglich nach der Einreise vorgenommen wird.

Das Ministerium macht abschließend darauf aufmerksam, dass „aufgrund des aktuellen und sich derzeit mit einer neuen Dynamik entwickelnden Infektionsgeschehens […] weitergehende Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz notwendig werden könnten.“ Gegebenenfalls wird also eine weitere Information noch vor Ende der Herbstferien folgen, die kurzfristige Änderungen bekannt macht.

Ich weise bereits heute darauf hin, dass nach den Herbstferien eine Reihe von Stundenplanänderungen und Fachlehrerwechseln erforderlich werden. Grund dafür ist eine veränderte Personalsituation, die nach heutigem Stand durch neue Vertretungslehrkräfte aufgefangen werden wird.

Ich wünsche allen Familien eine erholsame Zeit!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter

53 bestandene DELF-Prüfungen am KGH – Félicitations!

Am Donnerstag empfingen 53 Französischschüler*innen der 8. und 9. Klasse endlich ihre DELF-Diplome durch die stolzen Französischlehrerinnen.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres bereiteten sich die Schüler*innen auf die Prüfung, die im Januar stattfand, mit Frau Laumen (B1) und Frau Wolff (A2) vor. Nach den ersten zwei Treffen waren viele verunsichert, weil die Übungstexte im Prüfungsformat doch sehr schwierig erschienen. Die Lehrerinnen konnten die Schüler*innen aber bis zum Prüfungstermin im Januar gut vorbereiten. Die schriftliche Prüfung, die aus drei Teilen bestand, compréhension oreale, compréhension écrite und production écrite, fand dann in unseren heiligen Hallen statt. Für die mündliche Prüfung, production orale, die eine gelenkte Unterhaltung, einen Kurzvortrag und ein Rollenspiel enthält, mussten die Schüler*innen nach Aachen fahren, denn diese wurde dort von muttersprachlichen Französinnen und Franzosen abgenommen.

Alle Prüflinge bestanden die Prüfungen! Das DELF-Diplom, ein international anerkanntes Sprachzertifikat, wird bereits seit vielen Jahren am KGH angeboten und von Französischschüler*innen wahrgenommen. Teilweise wird sogar das C-Diplom absolviert, welches die Möglichkeit bietet, in französischsprachigen Ländern ohne Zusatzprüfung zu studieren. In diesem Jahr nahmen erstmalig bereits Schüler*innen der Klasse 8 am A2er-Diplom teil und Neuntklässler am B1er. Das ist wirklich etwas Besonderes.