Suchtvereinbarung – Leitfaden zum Umgang mit Drogenmissbrauch

Dieser Handlungsleitfaden beschreibt den Konsens, der von Schülern, Eltern, Lehrern am KGH und außerschulischen Partners hinsichtlich der Drogenprophylaxe und des Umgangs mit Fällen des Drogenmissbrauchs und der Drogengefährdung erreicht worden ist. Er dient dem Schutz aller Schülerinnen und Schüler der Schule. Unter „Drogen“ verstehen wir dabei alle illegalen Drogen, darüber hinaus aber auch Nikotin und Alkohol. Bei bestimmten Konsummustern können auch Medikamente dazu gezählt werden. Süchte sind aber vielfältig in ihrem Erscheinungsbild, so fallen auch Essstörungen und andere selbstgefährdende Süchte (z. B. Computer-/Spielsucht, Ritzen) in diesen Konsens, der folgendem Maßnahmenkatalog folgt:

Schritt 1 – Verantwortung übernehmen. Wer Kenntnis davon erhält, dass jemand sich oder andere durch ein risikohaftes Verhalten gefährdet, ist verpflichtet, etwas zum Schutz der Gemeinschaft und des einzelnen Schülers zu unternehmen – entweder selbst oder indem er sich an Lehrer oder bestimmte Vertrauenspersonen wendet. Es ist der Schule sehr wichtig, dass die Person, die sich anvertraut, immer geschützt wird.

Schritt 2 – Verhaltensänderung anstreben. Ziel ist zunächst das Herstellen einer vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächssituation mit dem betreffenden Schüler. Gemeinsam mit ihm wird auch erörtert, welche Hilfsangebote in der Schule und außerhalb zur Verfügung stehen und passend wären, um eine Verhaltensänderung zu erreichen.

Schritt 3 – Androhung von Sanktionen. Bei nachweislich fehlgeschlagenen Versuchen der erzieherischen Einwirkung durch die Schule sowie fehlendem Nachweis z.B. vom Besuch einer Beratungsstelle kündigt die Schule an, dass zum Schutz der Schulgemeinschaft in Zukunft nur noch die Verhängung von Sanktionen bleibt. Gleichzeitig werden sämtliche Hilfsangebote erneuert.

Schritt 4 – Verhängung von Ordnungsmaßnahmen bzw. Einschalten außerschulischer Instanzen. Der Disziplinarausschuss der Schule wird je nach Lage des Falles eine angemessene Maßnahme auswählen. Wird festgestellt, dass der Schüler auf dem Schulgelände oder im unmittelbaren Schulumfeld mit Drogen handelt, erfolgt i.d.R. der Schulverweis. In besonders schweren Fällen der Gefährdung anderer kann es auch zur sofortigen Verhängung von Ordnungsmaßnahmen kommen.

 

Mögliche Gesprächspartner sind:

innerschulisch:

– die Vertrauensschüler der SV, insbesondere ansprechBar
wechselnd (Kontaktmöglichkeit im SV-Raum)

– eine Lehrerin / ein Lehrer des Vertrauens

– die Beratungslehrerinnen von PlanB
Frau Sontag, Frau Thies und Frau Wolff (Kontaktmöglichkeit am Lehrerzimmer)

– die Schulsozialarbeiterin
Frau Evertz

außerschulisch:

– die Jugendberatungsstellen der AWO
Westpromenade 90, 52525 Heinsberg, Telefon: 02452 2841
http://www.awo-hs.de/beraten-unterstuetzen/awo-beratungsstelle-fuer-eltern-kinder-und-jugendliche.html

– die Suchtberatungsstellen des Kreises
 
Bettina Derichs-Heuter, Doris Thoms und Britta Vujaklija Gesundheitsamt Heinsberg, Valkenburgerstraße 45, Telefon: 02452 135323, E-Mail: suchtberatung@kreis-heinsberg.de

– die Suchtberatungsstellen der Caritas
Marlies Trapp, : 02433 98145200

– der schulpsychologische Dienst
Psych. Annette Greiner, Tel: 02452-134042, E-mail: annette.greiner@kreis-heinsberg.de