Umgang mit Medien

Viele Kinder haben eigene Handys und Computer und dadurch permanent Zugang zum Internet, das sie auch rege nutzen. Sie sind Profis im Umgang mit den technischen Möglichkeiten, müssen den verantwortungsvollen Umgang damit aber erst lernen. Dazu brauchen sie die erzieherische Begleitung der Erwachsenen.

Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern …

  1. Regeln im Umgang mit Internet, Handy und Co. Lernen Sie dazu die Medien ihrer Kinder kennen und bleiben Sie im Kontakt.
  2. Mediennutzungszeiten.
  3. Insbesondere Handyauszeiten: Während der Mahlzeiten, Hausaufgaben und nachts sollte das Handy ausgeschaltet sein oder deutlich außer Hörweite liegen.

Was Ihre Kinder im Internet beachten sollten …

  1. Sei umsichtig im Umgang mit persönlichen Daten im Internet. So wie du zu einem Fremden nicht ins Auto steigen würdest, so solltest du einem Fremden im Internet auch nicht verraten, wer du bist und wo du wohnst. Realnamen oder leicht zu entschlüsselnde Namen und Fotos sollten nur im Kontakt mit bekannten Personen verwendet werden. So kann man nicht ungewollt gefunden werden.
  2. Bei vielen Dingen, die man Freunden anvertraut, möchte man, dass sie im kleinen Kreis bleiben. Gibt man diese Dinge jedoch im Internet preis, dann werden sie häufig unkontrolliert weitergegeben, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Freundschaft sich verändert hat. Deshalb sollte man über das Internet nur Dinge preisgeben, von denen man meint, dass auch die ganze Klasse oder der ganze Ort sie wissen darf.
  3. Das Internet vergisst nicht. Vieles kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Fotos, Äußerungen in Chatrooms und Gruppen bleiben werden auch viel später noch gefunden von Menschen, die einen im Internet suchen, und können dann vielleicht peinlich oder sogar schädlich sein.Bei älteren Schülern kann dies z.B. bei der Arbeitsplatzsuche der Fall sein.
  4. Sei fair mit den Daten anderer. Informationen, die man von anderen hat, dürfen nicht ohne deren Zustimmung öffentlich gemacht werden.
  5. Falsche Informationen über jemanden öffentlich zu machen gilt als Rufschädigung und kann strafrechtlich verfolgt werden.
  6. Fotos und Videos von anderen dürfen nicht ohne deren Zustimmung (eigentlich: der Zustimmung deren Eltern) weiter gegeben oder veröffentlicht werden.  Auch hier kann ein Verstoß strafrechtliche Konsequenzen haben.

7.      Im Internet haben viele weniger Hemmungen, jemanden bloßzustellen, über jemanden zu lästern oder ihn niederzumachen. Im Internet ist man aber  nicht privat. Beleidigungen werden verbreitet und wirken, als wären sie öffentlich in der Klasse, im Verein und im Wohnort geäußert worden.

8.      Wenn man von solchem unfairen Verhalten betroffen ist, sollte man deshalb Ansprechpartner,z.B. in der Schule, suchen, und zwar sofort.

Erklären Sie Ihren Kindern…

  1. Warum Sie ggf. bestimmte Sperrungen im Computer oder Handy vornehmen (von Suchmaschinen, von Downloadmöglichkeiten für Apps, von Chatrooms).
  2. Warum Sie ggf. das Handy/den Computer regelmäßig kontrollieren müssen.