Berufsorientierungswochen: Unsere Schülerinnen und Schüler absolvieren die zwei Wochen der Berufsorientierung in der Jahrgangsstufe EF. Diese finden statt vor den Sommerferien. Eine sehr frühzeitige Planung der Praktikumsstelle ist in jedem Fall ratsam, da die meisten Stellen begehrt und somit schnell vergeben sind!
Sinn und Aufgabe des Praktikums: Das Ziel des Schülerpraktikums ist, den Schülerinnen und Schülern einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Arbeitswelt zu vermitteln, sie die Anforderungen am Arbeitsplatz erfahren zu lassen und somit die allgemeine Berufswahlreife zu fördern. Das Praktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, deshalb erfolgt keine Bezahlung.
Wahl des Praktikumplatzes: Zur Förderung der Selbständigkeit und des Einübens in Bewerbungsverfahren sucht sich jede(r) SchülerIn den Praktikumsplatz selbstständig und darf weder bei den Eltern noch bei nahen Verwandten das Praktikum ableisten. Im Notfall stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Auch sollte der Praktikumsplatz nicht so weit von der Schule entfernt sein, so dass eine Betreuung durch die Schule nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Einzelfall muss bitte Rücksprache mit uns gehalten werden. Die Arbeitszeit ist von Betrieb zu Betrieb jeweils versc hieden. Gesetzliche Grundlagen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes.
Durchführung des Praktikums: Die SchülerInnen werden in der Zeit des Praktikums durch LehrerInnen betreut. LehrerInnen, die in der Einführungsphase unterrichten, werden die PraktikantInnen während des Praktikums einmal im Betrieb besuchen und dort auch Gespräche mit ihren Ansprechpartnern führen. Während ihrer Tätigkeit fertigen die SchülerInnen eine Praktikumsdokumentation an. Diese dient vor allem der Reflexion des Praktikums und wird anschließend in den Berufswahlpass geheftet.
Versicherungsschutz: Da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist, sind die SchülerInnen während dieser Zeit über die Schule versichert. Die Teilnahme ist wie bei allen Schulveranstaltungen verpflichtend. Im Krankheitsfalle sind sowohl der Betrieb als auch die Schule umgehend zu benachrichtigen. Ab dem dritten Fehltag ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Fahrtkosten: Der Kreis Heinsberg erstattet Fahrtkosten nach besonderem Antrag. Dazu füllen alle Schülerinnen und Schüler, die Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Berufsorientierungswochen geltend machen wollen, VOR Antritt des Praktikums das Formular „Antrag Fahrtkosten.pdf“ (siehe Linkliste am Ende der Seite) aus und geben den ausgedruckten Antrag im Schulsekretariat ab. Nach der Bestätigung durch die Kreisverwaltung können diese Schülerinnen und Schüler die Fahrtkostenerstattung NACH dem Praktikum mit dem entsprechenden Formular (Link „Abrechnung ÖPNV“ resp. Link „Abrechnung Kfz“) beantragen.
Antrag Fahrtkosten: https://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/formulare-dokumente/?ID=1691
Abrechnung ÖPNV: https://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/formulare-dokumente/?ID=1711
Abrechnung Kfz: https://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/formulare-dokumente/?ID=1713
Downloads:
Berufsorientierungswochen – Schulbescheinigung
Berufsorientierungswochen – Praktikumsdokumentation
Berufsorientierungswochen – Berufswahlpass Erweiterung SII