Vertretungskonzept

Das Kreisgymnasium Heinsberg bemüht sich, Unterrichtsausfall möglichst zu vermeiden. Daher garantiert die Schule, dass in den Stufen 5-9 sowie in der Jahrgangsstufe EF bis zur vierten Stunde Vertretungsunterricht erteilt wird. In der fünften Stunde wird der Unterricht in diesen Klassen auf Wunsch der Elternschaft nur dann vertreten, wenn danach noch Unterricht stattfindet.

Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden, keine bloße Beaufsichtigung. Der zu vertretende Lehrer sorgt nach Möglichkeit für die Bereitstellung geeigneter Materialien, sodass die Unterrichtskontinuität nicht unterbrochen wird. Wenn es machbar ist, wird Vertretungsunterricht durch Fachlehrer bzw. durch Kollegen gegeben, die den jeweiligen Klassen bekannt sind. Wenn keine Vertretungsmaterialien vorliegen, erteilt der Fachlehrer in diesen Fällen Unterricht in dem Fach, das er in der Klasse laut Stundentafel unterrichtet. In allen anderen Fällen erteilt er Fachunterricht nach eigenem Ermessen.