Schulregeln und Hausordnung
WIR – DAS KREISGYMNASIUM HEINSBERG
Wir verstehen unsere Schule als Lern-, Arbeits- und Lebensraum aller Schüler:innen, aller Lehrer:innen und aller dort Beschäftigten.
Wir schaffen in der Schulgemeinschaft eine offene, freundliche und harmonische Atmosphäre, die geprägt ist von gegenseitigem Respekt, Kommunikationsbereitschaft und Verlässlichkeit. Deshalb übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung für ein angenehmes Lern- und Sozialklima. Wir nehmen aufeinander Rücksicht, suchen bei Konflikten das gemeinsame Gespräch und achten auf ein gerechtes Diskussionsverhalten. Wir unterstützen uns gegenseitig in der Fähigkeit zum sozialen Miteinander und fördern eigenverantwortliches Handeln sowie Achtung gegenüber anderen Anschauungen und Lebensweisen. Zudem gehen wir respektvoll mit der Umwelt und dem Eigentum anderer um. Wir sind gegen jeden Einsatz körperlicher und seelischer Gewalt und distanzieren uns von rassistischen, sexistischen, homophoben, transphoben und diskriminierenden Äußerungen aller Art.
Wir, die Schüler:innen, leben ein bewusstes soziales Miteinander und übernehmen Verantwortung für unseren Lernfortschritt. Wir arbeiten zunehmend selbständig und bringen uns aktiv in den Unterrichts- und Schulalltag ein. Das gewissenhafte Anfertigen von (Haus-)Aufgaben ist für uns selbstverständlich. Wir suchen den Dialog mit unseren Lehrer:innen, insbesondere, wenn es uns nötig oder hilfreich erscheint.
Wir, die Lehrer:innen, sehen unsere Aufgabe darin, die Schüler:innen bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen. Wir bringen den Schüler:innen eine hohe Wertschätzung entgegen und vermitteln die Lerninhalte in einer alters- und zeitgemäßen Form und fördern ihre individuellen Stärken. Neben den Bildungszielen ist uns die Vermittlung gesellschaftlicher, demokratischer und sozialer Werte wichtig. Wir sind uns unserer Vorbildwirkung bewusst und orientieren unsere Unterrichts- und Erziehungsarbeit daran. Wir nehmen unsere Beratungsaufgabe ernst, suchen bei Bedarf das Gespräch mit den Schüler:innen und nehmen ggf. Kontakt zum Elternhaus/zu den Erziehungsberechtigten auf.
Wir, die Eltern und Erziehungsberechtigten, unterstützen und begleiten unser Kind auf dem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss. Wir bringen dem Lernen allgemein und dem unseres Kindes im Besonderen eine hohe Wertschätzung entgegen, vermeiden aber überzogenen Leistungsdruck. Wir sorgen Zuhause für eine angemessene Lernatmosphäre und sorgen dafür, dass unser Kind stets mit dem notwendigen Lern- und Arbeitsmaterial ausgestattet ist. Wir wissen, dass wir uns bei Schwierigkeiten an die Schule wenden können. Bei auftretenden Problemen kooperieren wir mit der Schulleitung und den Lehrer:innen und übernehmen Mitverantwortung bei der Suche nach geeigneten Lösungen. Wir lesen regelmäßig die aktuellen Nachrichten der Schule und nehmen die Informationsangebote (beispielsweise Elternabende) wahr.
SCHULREGELN
Wir, die Schüler:innen, die Lehrer:innen sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten, haben folgende Schulregeln gemeinsam festgelegt:
Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen und zu arbeiten. Deshalb vermeiden wir Lärm, Unordnung und alle weiteren Störungen, die die Konzentration beeinträchtigen.
Die sorgsame Handhabung natürlicher Ressourcen und der sparsame, nachhaltige Umgang mit Energie ist unsere gemeinsame Aufgabe. Abfall wird, wo es geht, vermieden und, wo er anfällt, verantwortungsvoll entsorgt.
Wir gehen mit dem Schuleigentum, dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Eigentum anderer sorgsam und pfleglich um. Wir bemühen uns darum, alle Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen; dies gilt insbesondere auch für die Toiletten- und Sanitärbereiche.
Da außerhalb der Schule kein Versicherungsschutz besteht, dürfen Schüler:innen der Sekundarstufe I das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen.
Geld und Wertgegenstände, die unbeaufsichtigt sind, können leicht abhandenkommen. Da der Schulträger gegen derartige Verluste nicht versichert ist, ist jede/r für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich.
Das Handy muss auf dem gesamten Schulgelände nicht sichtbar und nicht hörbar sein. Das bedeutet auch, dass Kopfhörer und anderes Zubehör auf dem gesamten Schulgelände in der Tasche sein müssen.
Die Frühstückspause und die Mittagspause dienen dem persönlichen Austausch, deswegen ist die Nutzung des Handys niemandem gestattet.
Die Nutzung ist allen Schüler:innen zu unterrichtlichen Zwecken nach Anordnung der Lehrkraft zeitlich begrenzt erlaubt.
Die Sekundarstufe II darf die Handys in ihren Freistunden im PZ (Mensabereich), in der Leselounge und im Aufenthaltsraum nutzen.
Bei Verstößen gegen diese Regelung werden die Handys abgenommen und können nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden. Beim dritten Verstoß muss das Handy von den Eltern/den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Die IPads der Tabletklassen und alle übrigen privaten IPads sind als offizielles Lernmittel anzusehen. Grundsätzlich unterliegt es den gleichen Einschränkungen der Handys (siehe oben), jedoch ist es den Schüler:innen zugestanden, sich in den kurzen Pausen zwischen zwei Unterrichtsstunden auf den kommenden Unterricht vorzubereiten. Zu Beginn und am Ende der Unterrichtsstunde müssen die Tablets jedoch verschlossen und flach auf dem Tisch liegen. Während des Unterrichts liegt das Tablet flach oder mit niedriger Neigung auf dem Arbeitsplatz. Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen stehen den IPad-Nutzer:innen ausgewiesene Räume zur Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung.
Bei Verstößen (spielen, streamen etc.) gegen diese Regelung werden die Tablets abgenommen, der kommende Unterricht muss dann analog verfolgt werden. Die Tablets können nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden. Beim dritten Verstoß muss das Tablet von den Eltern/den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Wir fühlen uns dem Schutz jedes Einzelnen verpflichtet und achten die Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten sowie das Fotografieren und das Erstellen von Videos ohne Einwilligung der/des Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten, die Weitergabe oder Verfälschung von Fotos und Videos, das Inszenieren von Gewaltszenen, Mobbing-Attacken und alle Aktivitäten, die die Rechte des Einzelnen verletzen, sind gesetzlich verboten.
Alle am Schulleben Beteiligten kleiden sich der Situation angemessen. Kleidung mit gewaltverherrlichenden, sexistischen oder diskriminierenden Texten wird von uns nicht toleriert. Genauso vermeiden wir allzu freizügige Kleidung. Das Tragen von Kappen oder Kopfbedeckungen, außer aus religiösen Beweggründen, ist im Schulgebäude nicht gestattet.
Wir lehnen jeglichen Konsum von Drogen und Rauschmitteln konsequent ab und verharmlosen ihn nicht. Das Mitführen, Anbieten und Konsumieren von Rausch- und
Suchtmitteln jeglicher Art ist untersagt.
Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung der Schule sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und ähnliches.
Zum Schutz für uns und andere ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Messern, Schlagstöcken, Feuerwerkskörpern oder Ähnlichem verboten.
HAUSORDNUNG
1. Der Schulhof, das PZ (nicht verschlossene Bereiche im Erdgeschoss von Trakt II ohne die Treppenhäuser) und der Aufenthaltsbereich der Sekundarstufe II sind ab 07:00 Uhr geöffnet und ab 07:20 Uhr beaufsichtigt.
2. Skateboards o.ä. werden auf dem gesamten Schulgelände getragen. Zweiräder dürfen nur geschoben werden. Fahrräder werden im Fahrradkeller oder auf dem dafür vorgesehenen Fahrradparkbereich der Oberstufe abgestellt, Mofas, Motorroller u.a. auf der dafür bestimmten Parkfläche. Alle Fahrzeuge sind stets sicher abzuschließen.
3. Ab dem ersten Schulklingeln begeben sich die Schüler:innen zu ihren Unterrichtsräumen. Schüler:innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden von den Fachlehrer:innen der ersten Stunde abgeholt.
4. Der Unterricht beginnt pünktlich.
Für die SI gelten folgende Regelungen: Das Material liegt zum Unterrichtsbeginn auf dem Tisch, die Begrüßung erfolgt mit Aufstehen. Im Falle einer dreimaligen Verspätung wird von der Lehrkraft ein Nacharbeitstermin angesetzt.
Für die SII gelten folgende Regelungen: Das Material liegt zum Unterrichtsbeginn auf dem Tisch. Im Falle einer zweimaligen Verspätung bei derselben Fachlehrkraft wird ein Nacharbeitstermin angesetzt.
5. Falls fünf Minuten nach vorgesehenem Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft die Klasse oder den Kurs übernommen hat, erkundigen sich die Kurs- bzw. Klassensprecher:innen im Sekretariat.
6. Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht und in den Fluren generell zu unterlassen; Kaugummikauen ist während Klassenarbeiten und Klausuren gestattet. Während Klausuren der Oberstufe darf gegessen werden.
7. Das Trinken ist in angemessenem Rahmen erlaubt. Die Schüler:innen dürfen trinken, was ihnen zur Verfügung steht. Ein Auffüllen von Flaschen erfolgt nur in den Pausen. In Fachräumen darf nicht getrunken werden. Es gibt die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft, vor der Tür zu trinken.
8. In den ersten und letzten zehn Minuten der Stunde geht niemand auf die Toilette. Es geht immer nur ein/e Schüler:in zur Toilette und das Handy wird vorher auf das Lehrerpult gelegt. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
9. Jede Lerngruppe oder ihr Ordnungsdienst trägt die Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in den genutzten Unterrichtsräumen, am Ende des Unterrichtstags. Außerdem werden Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
10. Nach dem Unterricht werden die Räume von den jeweiligen Fachlehrer:innen verschlossen.
11. Oberstufenschüler:innen stehen in den Pausen und Freistunden die Selbstlern- und die Stillarbeitsräume der Leselounge, der Oberstufenaufenthaltsraum und, außerhalb der Essenszeiten, die Mensa zur Verfügung.
12. In der Frühstückspause halten sich alle Schüler:innen der Unter- und Mittelstufe auf den Schulhöfen auf. In der Mittagspause stehen ihnen zusätzlich die Leselounge, die ausgewiesenen Räume zum Essen und die Aufenthaltsräume der Sekundarstufe I zur Verfügung.
13. Bei sehr ungünstiger Witterung wird durch Verdoppelung des Pausenzeichens allen Schüler:innen das Verweilen in den PZs und in ihren Klassenräumen gestattet („Regenpause“).
14. Das Werfen von Schneebällen ist nicht erlaubt.
15. Nur auf den Schulhöfen sind Ballspiele mit Softbällen möglich.
16. Der Mensabereich dient der Entspannung und Erholung. Bei der Essensausgabe wird Rücksicht aufeinander genommen. Die Tische werden sauber verlassen, Tabletts und Geschirr werden weggeräumt.
Darüber hinaus findet das Schulgesetz uneingeschränkt Anwendung. Sollten Ordnungsmaßnahmen notwendig werden, sind diese dort abschließend geregelt.
Die Beachtung der Regeln ist für uns Ausdruck unserer gegenseitigen Wertschätzung. Deshalb erkennen wir die Schulordnung als verbindlich an und werden in ihrem Sinne verantwortlich handeln. Als Schulgemeinschaft sorgen wir somit dafür, dass unser gemeinsamer Lern-, Arbeits- und Lebensraum nicht beeinträchtigt wird.
Im Namen aller am Schulleben Beteiligten
Schulleiter Lehrerratsvertreter:in Schülervertreter:in Elternvertreter:in