Disziplinarausschuss

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Wenn ein Schüler massiv seine Pflichten verletzt, wird der Disziplinarausschuss tätig und kann Disziplinarmaßnahmen verhängen. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, eine angemessene pädagogische Antwort auf ein Fehlverhalten zu geben.

Ob und welche Ordnungsmaßnahme verhängt wird, liegt im pädagogischen Ermessen der Konferenz. Situations- und persönlichkeitsbedingte Überlegungen sowie pädagogische Erwägungen sind nach einer gründlichen Ursachenforschung und intensiven Gesprächen maßgebend für die Entscheidungsfindung.

Die Disziplinarkonferenz wird durch gewählte Mitglieder der Lehrerkonferenz, Schülervertreter und Vertreter der Schulpflegschaft besetzt.