Entschuldigungen / Beurlaubungen

Krankheit

Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte noch am ersten Tag vor Unterrichtsbeginn das Sekretariat über die Abwesenheit Ihres Kindes – telefonisch (02452/96440), per Webuntis oder auch durch persönliche Vorsprache. Wenn Sie bei der Krankmeldung keine Dauer angeben, müssen Sie Ihr Kind an jedem weiteren Fehltag erneut krankmelden (s. o.). Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Kind am Vortag krank aus der Schule abholen mussten.

Sollte Ihr Kind absehbar länger als vier Tage fehlen (Krankenhausaufenthalt, heftiger Infekt o. Ä.), dann melden Sie sich bitte in jedem Fall telefonisch bei uns. Ggf. ist es außerdem sinnvoll, Kontakt mit der Klassenleitung aufzunehmen.

Bevor Ihr Kind in die Schule zurückkehrt, füllen Sie bitte das Entschuldigungsformular im Schulplaner Ihres Kindes aus und unterzeichnen Sie es. Ihr Kind legt dieses dann der Klassenleitung vor, die das Kind anschließend im Klassenbuch entschuldigt.

Wenn Ihr Kind zwar am Unterricht teilnimmt, jedoch nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, dann müssen Sie dies bitte schriftlich im Schulplaner Ihres Kindes vermerken und entschuldigen.  Ihr Kind muss in jedem Fall Sportsachen mitbringen (wenn Schwimmunterricht versäumt wird) oder zumindest Hallenschuhe (bei Sportunterricht in der Turnhalle).

Beurlaubung

Wenn ein Fehlen vorhersehbar ist (z. B. aufgrund von Arztbesuchen, die nur vormittags möglich sind, Bewerbungsgesprächen o. Ä.), muss grundsätzlich eine Beurlaubung beantragt werden. Das Formular befindet sich auf der Webseite der Schule oder im Sekretariat. Es gilt aber grundsätzlich: Klassenarbeiten haben Vorrang vor außerschulischen Terminen. Das Beurlaubungsformular sollte i.d.R. spätestens fünf Schultage vor dem Termin im Sekretariat eingereicht werden, i.d.R. mit einem schriftlichen Beleg des Termins. Sie bekommen eine schriftliche Genehmigung Ihres Antrags über die Klassenleitung zurück. Diese Fristen können nicht immer eingehalten werden; in Ausnahmefällen ist es auch möglich, die Beurlaubung rückwirkend zu beantragen (z. B. Beerdigung, kurzfristig terminierter Facharztbesuch).

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien besteht ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung (vgl. BASS 12-52).

Durch die Schulleitung beurlaubte Unterrichtsstunden werden nicht als Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt.