Mensa und Schulkiosk

Das Kreisgymnasium Heinsberg legt bei der Schulverpflegung großen Wert auf gesundes und vollwertiges Essen. Die Mensa bietet gegen Barbezahlung eine Vielzahl von Speisen und Getränken an. An den langen Unterrichtstagen werden darüber hinaus zwei Mittagsmenüs angeboten, von denen eines immer vegetarisch ist.

Zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls wird in der Jahrgangsstufe 5 am Anfang des Schuljahres im Klassenverband unter Aufsicht einer Lehrkraft gegessen. Die Schülerinnen und Schüler sind jedoch nicht verpflichtet, das Mensaangebot zu nutzen; sie können auch Mitgebrachtes essen.

Die Mensa ist an den Langtagen (Mo, Mi und Do) von 8:30 bis 14:00 Uhr und an den Kurztagen (Di und Fr) von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Mensaangebot - Immer verfügbar

Mensaangebot - Täglich wechselnde Snacks

Mensaangebot - Tagesaktuelle Zusatzangebote

Bestell- und Bezahlsystem der Schulverpflegung

An allen langen Unterrichtstagen können unsere Schüler in der Mensa ein warmes Mittagessen einnehmen. Für die Bestellung und auch die Stornierung dieser Menüs gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Bestellung über Menü-Karten: Gegen Barzahlung kann das Essen direkt in der Mensa bestellt werden. Dies ist bis 12 Uhr am vorherigen Werktag möglich. Die Kinder bekommen in der Mensa eine Menü-Karte ausgehändigt, die sie an dem Tag, für den sie das Essen bestellt haben, vorzeigen und ihr bestelltes Essen bekommen.

2. Online-Bestellung: Wenn Ihr Kind im Sekretariat registriert ist, können Sie das Essen Online von Zuhause aus bestellen und zwar spätestens am vorherigen Werktag bis 12.00 Uhr. Dazu gibt es auf der Startseite unserer Homepage unten einen Button „Speiseplan“. Die Bestellung kann nur ausgeführt werden, wenn für Ihr Kind auf dem entsprechenden Konto der Kreisverwaltung ein ausreichender Geldbetrag hinterlegt ist. Die Essensausgabe in der Mensa erfolgt dann bei Vorlage einer Bankkarte, aus der die Bestellung ausgelesen wird. Nähere Informationen zur Registrierung finden sie im Folgenden.

Um sich für die Online-Bestellung freischalten zu lassen, müssen die Schülerinnen und Schüler eine Girokontokarte mit Chip im Sekretariat registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten die Kinder eine Buchungsnummer, die für die Online-Bestellung notwendig ist.

Um die Teilnahme über das Online-Bestellsytem einzurichten, folgen Sie bitte den Informationen und Hinweisen, die uns von unserem Schulträger, dem Kreis Heinsberg, zur Verfügung gestellt worden sind:

„Das System wird realisiert von der Kreissparkasse Heinsberg. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulverpflegung ist der Besitz einer Bankkarte mit Chip, wie sie grundsätzlich alle ortsansässigen Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Girokontos ausgeben. Ein Girokonto (Taschengeldkonto) ist für Schülerinnen und Schüler bei vielen Kreditinstituten gebührenfrei.

Sollte Ihr Kind schon ein Girokonto mit Chipkarte besitzen, so kann diese Karte für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung genutzt werden. Sie können aber auch ein Girokonto für Ihr Kind einrichten lassen, das lediglich zur Bereitstellung der Karte dient. Die Zahlungen für die Mittagsverpflegung müssen nicht über das zur Karte gehörige Konto abgewickelt werden; für den Bestell- und Bezahlvorgang ist es also ansonsten ohne Bedeutung. Beispielsweise ist es also durchaus denkbar, dass dieses Konto dauerhaft den Kontostand 0€ ausweist, falls Sie dies wünschen.

Damit Ihr Kind die Mensa nutzen kann, muss im Einzelnen Folgendes veranlasst werden:

  1. Bitte eröffnen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl ein Taschengeldkonto für Ihr Kind. Beachten Sie bitte, dass beide Elternteile (oder gesetzliche Vertreter) die Kontoeröffnung durchführen müssen. Dazu sind die Personalausweise der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie des Kindes dem Kreditinstitut vorzulegen. Sollte Ihr Kind noch keinen Personalausweis besitzen, so legen Sie bitte stattdessen die Geburtsurkunde vor.
  2. Falls Ihr Kind bereits über ein Girokonto verfügt, prüfen Sie bitte, ob hierzu auch eine Chipkarte vorliegt. Bei der Chipkarte handelt es sich um eine Bankkarte mit einem goldenen Chip auf der Vorderseite. Ist diese Karte nicht vorhanden, bestellen Sie diese bitte bei Ihrem Kreditinstitut.
  3. Damit diese Karte zur Schulverpflegung eingesetzt werden kann, muss die Karte einmalig in der Schule registriert werden. Die Registrierung erfolgt durch Ihr Kind im Sekretariat des Kreisgymnasium; die Details werden am ersten Schultag durch die Klassenlehrer geregelt. Bei der Registrierung wird für Ihr Kind die Buchungsnummer vergeben.
  4. Damit Ihr Kind an der Schulverpflegung teilnehmen kann, müssen Sie rechtzeitig einen ausreichenden Betrag auf das unten genannte Treuhandkonto überweisen. Falls Sie möchten, können Sie dazu auch einen Dauerauftrag einrichten.
  5. Bitte füllen Sie die Überweisung oder den Dauerauftrag nach folgendem Muster aus, damit die Gutschrift auf dem Treuhandkonto ohne Zeitverzögerung direkt Ihrem Kind zugeordnet werden kann.

Muster der Zahlung:

Bitte tragen Sie beim Verwendungszweck in der ersten Zeile die bei der Registrierung vergebene Buchungsnummer (574- …) und das Geburtsdatum Ihres Kindes ein. In der zweiten Zeile tragen Sie bitte den Namen Ihres Kindes ein. Sofern die Überweisung oder der Dauerauftrag nicht nach dem oben gezeigten Muster ausgefüllt wird, kann es zu Verzögerungen bei der Zuordnung auf dem Treuhandkonto kommen.

  1. Bitte unterschreiben Sie die Anmeldung für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung und geben sie möglichst bald im Sekretariat ab. Den Vordruck für diese Anmeldung finden Sie auf der Homepage im „Downloadbereich“.
  2. Künftig können Sie unter www.kreisgymnasium-heinsberg.de die Essensbestellung aufgeben und Ihr virtuelles Konto einsehen. Hierzu benutzen Sie bitte den auf der Homepage der Schule eingerichteten Button „Hier geht es zur Online-Bestellung!“, den Sie nach Klicken des Buttons „Speiseplan“ aufrufen können. Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Bestellung und Konteneinsicht sind wie folgt aufgebaut (Beispiel):

Buchungsnummer: …….
Erst-Passwort: ……
Das Erstpasswort besteht immer aus dem Geburtsdatum des Kindes im Format TT.MM.JJJJ. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte das Passwort vor der ersten Überweisung auf das Treuhandkonto geändert werden.

Sollte Ihr Kind seine Karte verlieren, so kann es für die Übergangszeit, bis Ihr Kreditinstitut eine neue Karte bereitgestellt hat, im Sekretariat eine Karte leihen und so weiter an der Mittagsverpflegung teilnehmen.