Schulschließung – Update vom 17.04.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Die Osterferien neigen sich ihrem Ende entgegen. Für die kommende Woche hatten wir auf eine Öffnung der Schulen gehofft. Tatsächlich ist seit den Ankündigungen der Bundesregierung und der Ministerpräsident*innen der Bundesländer klar, dass die Schulen grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 geschlossen bleiben.

Eine Ausnahme wird ausschließlich für die Stufe Q2 gemacht, die ab Donnerstag, 23. April, die Möglichkeit zur Prüfungsvorbereitung erhalten wird. Die Teilnahme an diesen Unterrichtsangeboten ist freiwillig, allerdings müssen Schüler*innen, die nicht daran teilnehmen wollen, dies der Schule mitteilen. Ich bitte euch aber, liebe Q2, diese Angebote wahrzunehmen, obwohl ich mir vorstellen kann, dass es eine Reihe von Bedenken und sogar Ängsten gegenüber dieser Form des Unterrichts gibt. Auch Lehrerverbände halten die Vorbereitungszeit an den ersten drei Tagen der kommenden Woche teilweise für zu kurz. Tatsächlich haben wir uns aber am KGH in den letzten Wochen und besonders in den letzten Tagen auf einen Beginn bereits am kommenden Montag vorbereitet, der aus meiner Sicht auch vertretbar gewesen wäre. Die entsprechende Unterstützung des Schulträgers bzgl. der Reinigung der benötigten Gebäudeteile ist gewährleistet. Die Hygienevorkehrungen, deren Einhaltung das Kreisgesundheitsamt von uns erwartet, sind getroffen. Eine Maskenpflicht besteht derzeit nicht. Desinfektionsmittel sind zwar nicht vorgeschrieben, aber ausreichend vorhanden. Heute Nachmittag (17.04.2020) ist mir aber mitgeteilt worden, dass eine Ausnahme vom Beginn am 23. April nicht möglich ist. Das bedeutet, dass auch die Nachschriften der Vorabiturklausuren teilweise verlegt werden müssen. Konkret müssen die für den kommenden Dienstag geplanten und lange angekündigten Nachschriften um genau eine Woche verschoben werden. Ein geänderter Klausurplan wird dazu veröffentlicht.

Um eine Vorstellung davon zu geben, was wir derzeit planen: Es ist klar, dass zur Einhaltung des Infektionsschutzes nur kleine Schülergruppen die Klassenräume betreten dürfen. Bisher gehen wir davon aus, dass Q2-Schüler*innen für zwei Schulstunden zur Schule kommen und danach die Schule wieder verlassen. Die Gruppenstärke würde dabei auf 7 bis 8 Schüler*innen begrenzt bleiben. Auf diese Weise kann der Großteil der Stufe an einem Schultag mit je zwei Unterrichtsstunden versorgt werden, zum Beispiel in Form einer LK-Schiene. Lehrer*innen müssen ihren Unterricht dann teilweise mehrfach abhalten, um einen gesamten Kurs zu erreichen. Pausenzeiten, in denen das Infektionsrisiko größer wäre, können wir auf diese Weise vermeiden. Diese Vorüberlegungen gehen von den Vorschriften aus, die das Kreisgesundheitsamt gestern nochmal herausgegeben hat. Die genauen Vorgaben seitens des Schul- bzw. Gesundheitsministeriums dazu fehlen aber noch. Und deshalb kann es noch keine endgültigen Pläne für den prüfungsvorbereitenden Unterricht geben. Genauere Informationen folgen also noch, Änderungen in der Vorgehensweise sind möglich!

Es zeichnet sich außerdem ab, dass die Sonderregelung für die Schulen im Kreis Heinsberg keine inhaltliche Reduzierung oder Erleichterung beinhalten wird. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass nur eine zeitliche Flexibilisierung der Abiturprüfungsabläufe möglich sein wird. Ich werde zu diesen als „individuelle Lösung“ angekündigten Verfahrensweisen zu Wochenbeginn weitere Informationen erhalten, die ich dann kommunizieren werde, wenn sie für unsere Schule heruntergebrochen werden konnten. Klarstellen möchte ich, dass dies nicht dem entspricht, wofür ich mich über diverse Kanäle seit fünf Wochen eingesetzt habe! Auch die Schülerpetition der Schulen des Kreises Heinsberg scheint diesbezüglich nicht gehört worden zu sein.

Für die übrigen Jahrgangsstufen gibt es noch keine konkreten Informationen über die Möglichkeiten für die Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 4. Mai. Allerdings hat das Ministerium gestern klargestellt, dass es in Stufen, die keine Abschlüsse oder Berechtigungen vermitteln, keine Versetzung am Ende des Schuljahres geben soll. In den Jahrgängen 5, 6, 7 und 8 werden also alle Schüler*innen in das nächste Schuljahr übergehen. Eine freiwillige Wiederholung ist möglich, die dann nicht als „Sitzenbleiben“ gewertet werden soll. Nach heutigem Stand soll am Ende der Stufen 9 und EF eine Versetzung erfolgen, da es hier um zu erlangende Abschlüsse geht. Hierzu werden aber noch weitere Maßgaben folgen müssen; Gleiches gilt für die Stufe Q1, die vermutlich zuerst ab dem 4. Mai mit dem Unterricht beginnt. Die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 4. Mai wird sicher nicht eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ sein. Das bedeutet, dass – vielleicht ähnlich dem für die Q2 beschriebenen Muster – nur ein eingeschränkter Unterricht möglich sein wird. Hierzu wird es aber auch nötig sein, einerseits weitere Konkretisierungen des Ministeriums abzuwarten und andererseits auch Ideen für alternative Modelle eines „rollierenden“ Unterrichts abzuwägen. Die Lehrer*innen werden sich ab der kommenden Woche beginnend mit den Fachkonferenzen auch darüber verständigen, welcher Leistungsstand je Fach in den einzelnen Jahrgangsstufen bis zum Schuljahresende erreicht werden kann, damit trotz aller Einschränkungen eine ungefähre Vergleichbarkeit erzielt wird.

All dies bedeutet auch, dass das sogenannte „Distanzlernen“ oder auch „digitale Lernen“ ab Montag, 20. April, wieder aufgenommen wird. Dabei gilt es weiterhin, mit Augenmaß an die gestellten Aufgaben und an den Umfang der Arbeit heranzugehen. Wenn dazu noch Bücher oder andere Materialien aus den Schließfächern in der Schule abgeholt werden müssen, kann dies nach wie vor nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat geschehen.  Ich bitte in diesem Zusammenhang jetzt schon um Verständnis für die Lehrer*innen. Denn die nächsten zwei Monate werden unabhängig von der konkreten Ausformung des Unterrichts sehr an die Substanz gehen – das ist allen Beteiligten bereits heute klar. Wenn mehr Lehrkräfte in den nächsten Wochen ihren Dienst in der Schule wieder aufnehmen können bzw. müssen, wird es sicher weniger digitale Aufgaben geben. Und da auch Teile der Lehrerschaft zur Risikogruppe gehören, bedeutet deren ggf. erforderliche Vertretung eine Mehrbelastung für alle anderen. Die Durchführung der Abiturprüfung, notwendige Konferenzen etc. werden die Arbeitsbelastung zusätzlich erhöhen.

Alle Wahlvorgänge (2. Fremdsprache, Differenzierungsbereich, Oberstufe) werden wir in den nächsten Wochen an die Gegebenheiten angepasst durchführen. Zum Teil sind diese Prozesse ja auch bereits angestoßen worden.

Da der Kreis Heinsberg nach der Einschätzung des RKI kein „besonders betroffenes Gebiet“ mehr ist, gilt auch für das KGH ab der kommenden Woche, dass wir eine Notbetreuung einrichten müssen für Kinder der Stufen 5 und 6, die mindestens ein Elternteil haben, das im Bereich der „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt und unabkömmlich ist und wo die Betreuung zuhause nicht sichergestellt werden kann. Hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf können Sie erfahren, ob Sie zum betreffenden Personenkreis zählen. Und hier finden Sie ein entsprechendes Antragsformular: https://www. schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/ Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf. Der Arbeitgeber muss die Unabkömmlichkeit bescheinigen. Ich bitte Sie eindringlich, von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch zu machen, wenn es wirklich zwingend erforderlich ist und die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Denn zum Schutze aller muss die zu betreuende Gruppe so klein wie möglich sein. Der Antrag ist an die Schulleitung zu richten, die auch über die Aufnahme entscheidet. Den Zeitpunkt für den Beginn der Betreuungsmaßnahme bekommen Sie dann von der Schule mitgeteilt.

Liebe Schulgemeinschaft, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind durch die Ankündigungen der letzten Tage nicht wirklich kleiner geworden. Die Perspektive, dass die besondere Lage insgesamt und auch das Schulwesen betreffend uns noch längere Zeit erhalten bleibt, ist keine angenehme. Dennoch glaube ich, dass wir gute Voraussetzungen haben, die Situation insbesondere in eurem Sinne, liebe Schüler*innen, zu meistern. Wenn wir alle mit Mut und Umsicht an die letzte Phase dieses Schuljahres herangehen, werden wir es für alle Beteiligten zu einem guten Ende führen können!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter