Lernzeit

Die Lernzeiten am Kreisgymnasium bilden den Abschluss der sog. „Langtage“ Montag, Mittwoch und Donnerstag und finden demnach in der 6. Stunde von 15.00 Uhr – 16.07 Uhr statt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Lernzeiten bieten für alle Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums ein Angebot, Hausaufgaben zu erledigen, die im Rahmen des schuleigenen Hausaufgabenkonzeptes anfallen. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler auch vertiefende Übungen zu Unterrichtsinhalten bearbeiten.

Begleitet werden die Lernzeiten in der Regel von zwei Lehrkräften pro Einheit. Um die Eigenständigkeit zu fördern, sollen die Kinder ihre Aufgaben grundsätzlich alleine erledigen. Die anwesenden Lehrkräfte können dabei hinsichtlich des Arbeitsverhaltens beraten und zum Umgang mit Aufgabenstellungen anleiten. Dies ersetzt aber keinen Förderkurs und auch keine Nachhilfe.

Die Anmeldung für die Lernzeiten erfolgt für alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres und gilt bis zum Ende des Schuljahres. Eine Anmeldung kann dabei für ein, zwei oder alle drei angebotene Wochentage erfolgen. Auch bereits bestehende Anmeldungen aus den Vorjahren müssen zu Beginn jedes Schuljahres erneuert werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit zur Anmeldung auch während eines laufenden Schuljahres. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, dass auf der Homepage der Schule abrufbar ist. Sie können dieses Formular ausdrucken, ausfüllen und Ihr Kind kann es im Sekretariat abgeben. Alternativ kann das Formular heruntergeladen und digital ausgefüllt werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an lernzeit@kreisgymnasium-heinsberg.de.

Eine Abmeldung ist jeweils zum Ende eines Quartals möglich. Die Abmeldung kann über die obenstehende E-Mail-Adresse erfolgen. Auch für weitere Fragen können Sie sich gerne über diese Adresse an die Verantwortlichen der Lernzeiten wenden.

Kann die Lernzeit aus schulorganisatorischen Umständen oder Krankheit nicht stattfinden, wird der Entfall über den Vertretungsplan angezeigt. Meldet sich eine Schülerin bzw. ein Schüler, die /der an der Lernzeit teilnimmt, krank, meldet sie/er sich bitte auch explizit für die Lernzeiten ab. Sollte an den Langtagen die 5. Stunde entfallen, wird die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die an den Lernzeiten teilnehmen, durch die Schule sichergestellt. Sofern Ihr entsprechendes Einverständnis hierfür vorliegt, kann Ihr Kind selbstverständlich aber auch vorzeitig schon nach Hause gehen.