Archiv Schuljahr 2019/2020

Berufsberatung in Corona-Zeiten

Die Agentur für Arbeit, die am KGH die Berufsberatung für Schüler*nnen durchführt, stellt ihr aktuelles Beratungskonzept vor:
Die aktuell durch die Corona Pandemie verursachte Situation stellt uns alle vor Herausforderungen, die ein flexibles Agieren erfordert. Wann wieder eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit oder am KGH stattfinden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis zur Schließung der Schulen konnten nicht alle Schüler*innen der Stufen Q1 und Q2 , die einen dringenden Beratungs- und Vermittlungsbedarf haben, unser Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Schüler*innen mit noch unklaren Berufs- und Studienplänen oder mit Fragen zu Ausbildung und Studium können ab sofort die neue regionale Hotline  02431 / 8099 – 500 verwenden, um mit Herrn Biernath in Kontakt zu treten. Für die individuelle Vorbereitung der Beratung steht außerdem ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung, das per E-Mail verschickt werden kann. Alles Weitere kann dann schnell und persönlich besprochen und geklärt werden.

Aufgepasst und mitgemacht: Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 kann starten!

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Details und Termine zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das aktuelle Wintersemester 2020/21 mitgeteilt:

„Am 1. Juli 2020 öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021 am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird. […]

Als Vorlesungsbeginn für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesen Studiengängen wird der 2. November 2020 angestrebt. […]

Ab dem 2. Juni 2020 können sich auch Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben („Altabiturientinnen und Altabiturienten“), auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de über die geänderten Fristen im Zentralen Vergabeverfahren informieren.“

Die gesamte Pressemitteilung der HRK finden Sie hier.

Schulöffnung, Teil 3 – Update vom 05.06.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Heute (05.06.2020) wurden die mündlichen Abiturprüfungen im vierten Abiturfach der Stufe Q2 abgeschlossen und zugleich auch die letzten Nachschriften der schriftlichen Abiturprüfungen absolviert. Damit steigt für die Abiturient*innen jetzt die Spannung im Hinblick auf die Mitteilung der Ergebnisse auch der schriftlichen Prüfungen am 16. Juni.

Die Planungen für die diesjährige Abiturfeier am 27.06.2020 werden in der kommenden Woche weitergehen. Die genauen Rahmenbedingungen konnten in dieser Woche leider nicht abschließend geklärt werden.

Für die Stufe EF hat das Ministerium gestern analog zur Q1 nun doch nachträglich noch eine Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung des Schuljahres eingerichtet. Dies ist aber nur auf Antrag bei der Schulleitung und mit Zustimmung der Zeugniskonferenz möglich. Die dafür infrage kommenden Schüler*innen bzw. deren Eltern werden vom Oberstufenteam dahingehend beraten. Das auf Moodle eingestellte Dokument zur Leistungsbewertung wird in den kommenden Tagen entsprechend angepasst werden.

Das Verpflegungsangebot der Firma „Isswas“ wird in der zuletzt beschriebenen Form auch in der kommenden Woche fortgesetzt.

In den letzten Tagen wurde in den Medien häufiger über eine vollständige Schulöffnung noch vor den Sommerferien gesprochen. Das Ministerium hat dazu heute eine weitere Schulmail veröffentlicht, in der die Rückkehr zum Regelbetrieb für die Grundschulen zum 15.06.2020 angekündigt wird. Für die weiterführenden Schulen heißt es dort aber:

„Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. […] Daher gelten im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen die […] getroffenen Regelungen grundsätzlich fort. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auszuweiten. Die bisher erarbeiteten und kommunizierten Organisations-, Prüfungs- und Unterrichtskonzepte der Schulen bieten hierfür die Grundlage.“

Ob eine solche Ausweitung des Präsenzunterrichts noch möglich ist, werden wir in der kommenden Woche prüfen. Da wir im Vergleich zu anderen Schulen bereits relativ viel Präsenzunterricht anbieten und die Nachprüfungen zum Abitur auch noch in der letzten Unterrichtswoche stattfinden, halte ich dies aber für eher unwahrscheinlich – auch und vor allem vor dem Hintergrund der geltenden Schutzmaßnahmen.

Weiter heißt es in der heute veröffentlichten Mail: „Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden. Diese Zielsetzung zum Start in ein neues Schuljahr 2020/2021 verfolgen alle 16 Bundesländer […].“

Damit schafft das Ministerium erstmals eine Perspektive für den Start in das kommende Schuljahr. Ich hoffe, dass die Einschätzung zutreffend ist und eine Art Normalbetrieb nach den Sommerferien möglich wird.

Allen Familien wünsche ich ein schönes Wochenende!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter