Es geht wieder los – Informationen zum Schulstart unter Corona-Bedingungen vom 05.08.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
Das neue Schuljahr naht mit großen Schritten, in einer Woche geht es wieder los!
Die Pandemie-Situation macht es aber erforderlich, dass wir weiterhin den Schulbetrieb daran anpassen. Am vergangenen Montag hat das Schulministerium (endlich) umfangreiche Informationen zu den Rahmenbedingungen des künftigen Unterrichts mitgeteilt. Einerseits ist es das erklärte Ziel, zum regulären Unterricht im Präsenzmodus zurückzukehren, andererseits machen die gerade wieder bundesweit steigenden Infektionszahlen deutlich, dass dies nur unter Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen möglich sein wird.
Vorerst bis zum 31.08.2020 gilt daher eine umfassende Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen in NRW. Auf dem Schulgelände, im Gebäude und auch im Unterricht ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In einzelnen Fällen (etwa aus unterrichtlichen Erfordernissen heraus oder in Prüfungssituationen oder aus medizinischen Gründen) kann davon abgesehen werden, wenn dafür ein Mindestabstand von 1,5 m zu den nächsten Personen eingehalten werden kann. Lehrer*innen können die Masken abnehmen, wenn und solange sie den Mindestabstand einhalten können. Das bedeutet zugleich, dass Essen und Trinken nur möglich sind, wenn die Mindestabstände eingehalten werden. Das Pausenfrühstück soll daher in der großen Pause bzw. in der Mittagspause auf dem Schulhof eingenommen werden. Um Abstände in den Pausen überhaupt möglich zu machen, werden wir diese staffeln, so dass nur etwa die Hälfte der Schülerschaft gleichzeitig Pause hat. Die genauen Regelungen hierzu werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben und zu Schuljahresbeginn in den Klassen und Kursen besprochen. Bitte beachten Sie, dass der Ganztag die Nutzung mehrerer Masken pro Schultag erforderlich macht. Die Anschaffung dieser Masken liegt bei den Familien, sie werden nur noch im Ausnahmefall von den Schulen gestellt. Hinweise zur Nutzung und Reinigung solcher Masken finden Sie hier:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen.html?L=0#c12767.
Der Unterricht kann sowohl in Klassen als auch in klassenübergreifenden Kursen stattfinden (Religionsunterricht, Differenzierungsbereich, Oberstufe). Er beginnt am kommenden Mittwoch für die Jahrgangsstufen 6 bis Q1 in der 1. Stunde mit dem Klassenleiter / der Klassenleiterin bzw. beim Tutor / der Tutorin. Für die Stufe Q2 beginnt der Unterricht in der 2. Unterrichtsstunde mit der entsprechenden LK-Schiene. Die Einschulung der neuen Fünftklässler erfolgt in zwei Veranstaltungen am kommenden Mittwochvormittag. Genauere Informationen, welche Klasse zu welcher Veranstaltung eingeladen wird, folgen für die entsprechenden Klassen in Kürze.
Anwesenheit und Sitzpläne werden dokumentiert, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten stehen wie bisher in den Unterrichtsräumen bereit, die Räume werden permanent gelüftet. Der Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet wieder statt. Hier ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der aktiven Teilnahme am Unterricht aufgehoben. Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Die weiteren Regeln für den Sportunterricht werden die Fachlehrer*innen mit den Klassen und Kursen besprechen. Die gründliche Reinigung oder Desinfektion der Hände nach dem Sportunterricht ist verpflichtend. Auch der Musikunterricht kann stattfinden. Gemeinsames Singen ist aber nur außerhalb geschlossener Räume möglich. Ähnlich verhält es sich mit dem Einsatz von Blasinstrumenten.
Ganztags- und Betreuungsangebote können wieder aufgenommen werden. Wir prüfen derzeit noch, inwieweit das angedachte AG-Angebot unter Corona-Bedingungen möglich sein wird. Die Verpflegung durch den Mensa-Betreiber „isswas“ ist – allerdings nur eingeschränkt – wieder möglich. Das warme Mittagsessen muss bis auf weiteres noch entfallen. Nähere Informationen hierzu folgen noch.
Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Dazu müssen die Eltern schriftlich darlegen, dass im Falle einer Covid-19-Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Die Schule kann hierzu ein ärztliches Attest verlangen. Wer die Schule voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht besucht, muss ein ärztliches Attest beibringen. Im Einzelfall kann die Schule auch ein amtsärztliches Gutachten einholen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht zum Schutz von im Haushalt lebenden vorerkrankten Angehörigen ist nur noch im begründeten Einzelfall und nur noch vorübergehend möglich. Hierzu muss ein ärztliches Attest, das die Erkrankung des Angehörigen bescheinigt, beigebracht werden. Die Befreiung vom Präsenzunterricht entbindet aber nicht von der aktiven Mitarbeit zur Erreichung der Bildungsziele. Wer vom Präsenzunterricht befreit ist oder aufgrund eines Corona-Verdachts oder eines positiven Tests zuhause in Quarantäne bleibt, erhält Distanzunterricht und ist verpflichtet, diesen wahrzunehmen. Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig und erfüllt somit die Schulpflicht. Die Leistungen des Distanzunterrichts werden – anders als bisher – künftig bewertet. Der Distanzunterricht kann sich also in Zukunft auch negativ auf die Bildung von Noten auswirken. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Hierfür werden von der Schule besondere Vorkehrungen getroffen, die dem Schutz des einzelnen dienen.
Wer Symptome einer Corona-Infektion aufweist (insbesondere Erkältungs- bzw. Magen-Darm-Symptome), darf die Schule nicht besuchen oder ist nach Hause zu schicken bzw. von den Eltern abzuholen und bis zu deren Eintreffen zu separieren. Im Falle eines Schnupfens ohne weitere Symptome soll das Kind zunächst 24 Stunden zuhause beobachtet werden. Treten keine weiteren Anzeichen auf, ist die Teilnahme am Unterricht wieder möglich, ansonsten ist eine weitergehende Diagnostik durch den Hausarzt erforderlich. Ich bin gehalten, Ihnen und euch in diesem Zusammenhang die Nutzung der Corona-Warn-App zu empfehlen. Im Rahmen von Schule macht dies nur Sinn, wenn das Smartphone auch auf dem Schulgelände im Lautlos-Modus betrieben wird bei eingeschalteter Bluetooth-Funktion. Darüber hinaus ist die Handy-Nutzung grundsätzlich nicht gestattet. Es gelten die Schulordnung und die darin enthaltenen Ausnahmen.
Sofern Ihre Familie Urlaub im Ausland gemacht hat, überprüfen Sie bitte unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html ob sie in einem Risikogebiet waren und lassen Sie sich ggf. testen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums.
Soweit zu den Regelungen, die unmittelbar an die Vorgaben des Ministeriums anknüpfen. Darüber hinaus arbeiten wir gerade an der weiteren Digitalisierung von Schule und Unterricht. Es laufen derzeit Planungen zur Anschaffung diverser Gerätschaften. Insbesondere soll in diesem Schuljahr der Einsatz von Tablets im (Präsenz-)Unterricht verstärkt erprobt werden. Anforderungen an für das Lehrerkollegium anzuschaffende Endgeräte, die der Schulträger bereitstellen wird, werden gerade erarbeitet. Ebenso bemühen wir uns um Endgeräte für Schüler*innen aus Haushalten der Existenzsicherung, die sonst nicht am Distanzlernen teilnehmen könnten. Sollten Sie Bedarf für ein solches Leihgerät haben, teilen Sie dies bitte dem Klassenlehrer bzw. Tutor oder direkt der Schulleitung mit. Eine Arbeitsgruppe wird das Konzept des Distanzlernens in Verbindung mit der am Schuljahresende durchgeführten Evaluation überarbeiten, damit wir für weitere Schließungsszenarien gerüstet sind. Hierzu gehört auch, dass die Nutzung des Videokonferenztools „MS Teams“ zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres befristet ist. Wir prüfen bis dahin auch andere Videokonferenzsysteme und warten insbesondere gespannt auf die vom Land NRW angekündigte Videokonferenzsoftware.
Die Rückkehr zum „Regelbetrieb“ von Schule ist also keineswegs eine Rückkehr zum früher gewohnten Schulalltag. Die vielen Änderungen und Regelungen, die die Pandemie nach wie vor erforderlich macht, werden viel Disziplin bei der Umsetzung von uns allen verlangen. Da in den kommenden Tagen weitere Regelungen konkretisiert werden müssen, beachten Sie bitte wieder regelmäßig die Nachrichten, die wir über die bekannten Kanäle Moodle, Newsletter und Homepage veröffentlichen werden. Wir werden die getroffenen Maßnahmen auch nach Unterrichtsbeginn ständig überprüfen und wenn nötig und möglich auch anpassen.
Ich wünsche jetzt schon allen Schülerinnen und Schülern trotz der Einschränkungen Vorfreude auf das Wiedersehen und einen guten Start in das neue Schuljahr!
#HSbestrong
Christof Schröder
Schulleiter