Schulöffnung, Teil 2 – Update vom 09.05.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Am gestrigen Freitag hat die Stufe Q2 die Abiturzulassung erteilt bekommen. Erfreulicherweise können alle Schüler*innen ab dem kommenden Dienstag an den dann beginnenden landesweiten Abiturprüfungen teilnehmen. Das ist keineswegs der Regelfall. Die Schüler*innen haben sich diesen Erfolg über zwei Schuljahre hart erarbeitet. Und gerade in diesen bewegten Zeiten ist dies eine Leistung, auf die die gesamte Stufe sehr stolz sein darf! Die gesamte Schulgemeinschaft freut sich mit euch! Zugleich wünschen wir euch viel Glück und Erfolg für die anstehende Prüfungsphase!

Ab Montag wird nun die Stufe Q1 beschult werden. Im Hinblick auf das Abitur im nächsten Jahr wird diese Stufe bei dem weiteren Öffnungsgeschehen vorrangig behandelt werden, also auch mehr Unterricht erteilt bekommen als alle anderen Jahrgangsstufen, die später einsetzen und dann in vergleichbarem Umfang unterrichtet werden sollen. Ich weise jetzt schon vorsorglich darauf hin, dass die Unter- und Mittelstufe nur im Vormittag beschult werden, weil der Ganztagsbetrieb vor den Sommerferien nicht mehr aufgenommen werden darf.

Für den Start der Q1 am Montag gelten folgende Hygienevorkehrungen:

  • Die Schüler*innen kommen ab 7.35 Uhr (bzw. 10.20 Uhr bzw. 13.35 Uhr) kurz vor ihrem jeweiligen Unterricht zur Schule.
  • Der Eingang des Altbaus ist der einzige Weg in die Schule.
  • Zuerst findet im Eingang eine Handdesinfektion statt.
  • Alle Schüler*innen der Q1, die keinen eigenen Mundschutz mitbringen, erhalten im Eingang einmalig am Montag eine Maske, die zu allen Terminen wieder mitzubringen ist. Es besteht Maskenpflicht – auch im Unterricht! Das Gesundheitsamt empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich.
  • Ein Wegweiser informiert über den sofort aufzusuchenden Raum. Ansammlungen sind zu vermeiden, ein Abstand von 2 m muss gewahrt werden.
  • Der Klassenraum ist vorbereitet und steht zu Beginn offen, ein Sitzplatz ist sofort einzunehmen. Alle Plätze sind in einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander angeordnet, in den meisten Fällen ist der Abstand größer. Es sind je nach Raum- und Kursgröße maximal 14 Schüler*innen im Raum.
  • Der Raum wird vor und nach dem Unterricht belüftet durch weit geöffnete Fenster, während des Unterrichts bleiben die Fenster gekippt, um eine kontinuierliche Belüftung zu gewährleisten.
  • Im Klassenraum wird nach den geltenden Vorschriften ein Sitzplan erstellt, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Außerdem gibt es für die Lehrkraft weitere Informationen zu den Hygienevorkehrungen am Pult.
  • Ein Toilettengang ist möglich; die WC-Anlagen werden immer nur von einer Person gleichzeitig betreten, um auch hier den Mindestabstand wahren zu können.
  • Eine Handdesinfektion an den Toilettenanlagen ist ebenfalls vorbereitet.
  • Zum Stundenende waschen oder desinfizieren die Schüler*innen ihre Hände und verlassen den Raum.
  • Seife, Desinfektionsmittel und Papiertücher sind in jedem Raum vorhanden.
  • Nach dem Unterricht wird das Schulgelände unverzüglich verlassen. Ansammlungen von Schüler*innen sind auf dem gesamten Schulgelände und auch auf dem Parkplatz zu vermeiden.
  • Ein aktuelles Informationsblatt für Schulen, das vom Gesundheitsamt des Kreises erarbeitet wurde, ist auf Moodle abrufbar. Es enthält die wichtigsten Hygienemaßnahmen in kompakter Form.

Ganz wichtig: Wer unter Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten und nimmt bitte unverzüglich telefonisch Kontakt mit der Schule und dem Hausarzt auf! Wer mit solchen Symptomen in der Schule erscheint, muss von der Schule dem Gesundheitsamt gemeldet werden! Eine Gefährdung anderer ist unbedingt zu vermeiden!

Allergiker sollten der Einfachheit halber ihren Allergiepass oder ein Attest mitführen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist grundsätzlich für alle Schüler*innen verpflichtend. Aber es gibt Ausnahmen:

Im Fall von Schüler*innen, die aufgrund einer Vorerkrankung selbst zur Risikogruppe zählen, könnte aufgrund dieser Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen. Wenn Eltern bzw. die volljährige Schülerin / der Schüler daher eine Teilnahme am Unterricht ablehnen, muss dies der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Die Schule kann aber als Beleg ein Attest verlangen.

Sofern eine Schüler*in mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt, der an einer Corona-relevanten Vorerkrankung leidet, kann eine Beurlaubung durch den Schulleiter erfolgen. Die Beurlaubung kann bis zum 31. Juli 2020 ausgesprochen werden. Sie kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schüler*in selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Für Schüler*innen der Stufen 9, EF und Q1 könnte eine solche Beurlaubung Folgen haben im Hinblick auf die Erlangung  der jeweiligen Schulabschlüsse. Nehmen Sie in solchen Fällen deshalb bitte Kontakt zum Klassenlehrer/zur Klassenlehrerin bzw. zum Oberstufenteam auf.

Der Präsenzunterricht von Lehrkräften, die zu einer Risikogruppe zählen, soll nach Möglichkeit vertreten werden. Es entsteht dann eine Art Team-Teaching zwischen Distanz- und Präsenzlehrkraft. Ob sich dieses Prinzip durchhalten lässt, ist allerdings noch fraglich.

Offen sind noch alle Fragen zum Thema Leistungsbewertung der Stufe Q1 (und EF). Wie bereits bekannt gemacht, laufen dazu diverse Anfragen. Deren Beantwortung hat auch Auswirkungen auf die weitere Ausgestaltung der Schulöffnung – auch für die übrigen Jahrgangsstufen. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass die Klassen der Sekundarstufe I tatsächlich nur an wenigen Tagen (und natürlich nur in Teilgruppen) zur Schule kommen können. Ich bitte dafür heute schon um Verständnis.

Noch ein kurzes Update zu den Bauarbeiten am KGH: Der neue Parkplatz am Ortsausgang Heinsberg wurde in der vergangenen Woche fertiggestellt. Er ist in erster Linie dem Lehrerkollegium und dem Schulpersonal vorbehalten. Die bisher geltende Regel, dass der Lehrerparkplatz nach der dritten Stunde auch von Schüler*innen genutzt werden darf, gilt weiterhin. Der alte Parkplatz wurde inzwischen weitgehend abgebaggert. Die wenigen restlichen Parkplätze am Schulgebäude sind der Schulverwaltung und Schulleitung vorbehalten. Ich bitte das zu respektieren.

Liebe Q1, ihr werdet merken, dass der nun anstehende Unterricht ganz anders ist, als ihr das sonst gewohnt seid. Die notwendigen Hygienevorkehrungen schränken uns und euch alle ein. Trotzdem glaube ich, dass die Rückkehr in den schulischen Unterrichtsbetrieb für euch, euer Miteinander und für euer Abitur im kommenden Jahr wichtig ist. Insofern wünsche ich euch und uns allen einen guten Start nach der langen Pause. Wir freuen uns auf euch!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter