Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung wird grundsätzlich individuell von jedem Lehrer verantwortet. Die Vergleichbarkeit der Notengebung in jedem Fach und auch überfachlich muss trotzdem gegeben sein. Zudem ist es ein Anliegen der Schule zu erreichen, dass Schülerleistungen auf unterschiedlichen Wegen eingefordert werden, so dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Veranlagungen und Temperamente eine faire Chance und Ermutigung zum Erbringen schulischer Leistungen erhalten.

Es gibt dazu in allen Fächern von den Fachkonferenzen verabschiedete verbindliche Regelungen hinsichtlich der Bewertung der Sonstigen Mitarbeit. Mindestens drei unterschiedliche Formen, Leistung zu erbringen, werden in jedem Fach berücksichtigt. Mindestens eine Form hat schriftliche Anteile. Alle Formen haben entweder in etwa das gleiche Gewicht oder die Gewichtung wird beschrieben. Mindestens eine Form beruht nicht auf der Interaktion mit anderen in der Gruppe oder auf Beteiligung im Plenum.

In den Kernfächern gibt es in jeder Jahrgangsstufe fachgruppenspezifische Standards zum Anspruchsniveau und zur Bewertung von Klassenarbeiten. In den schriftlichen Fächern werden in der Sekundarstufe I und II mündliche und schriftliche Leistungen gleich gewichtet. Dabei ist darauf zu achten, dass im Unterricht zwischen Lernsituationen und Leistungssituationen unterschieden wird.

Etwa in der Mitte des Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in allen Fächern in geeigneter Form eine Einschätzung zu ihren Leistungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit. Sollte die sonstige Mitarbeit nicht spontan erfolgen, so unternimmt der Lehrer in der Sekundarstufe I von sich aus den Versuch, den Schüler zur Mitarbeit zu führen. In der Sekundarstufe II beschränkt der Lehrer sich darauf, in solchen Fällen gezielt verschiedene Formen der Mitarbeit anzubieten.

Auf Elternsprechtagen und in den Sprechstunden geben die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer detaillierte Erläuterungen zum Leistungsstand, die geeignet sind, bei Bedarf das Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern. Bei drohenden Minderleistungen werden bis zur Jahrgangsstufe EF Förderpläne erarbeitet oder Fördermaßnahmen vorgeschlagen.