Förderplan

Für Schüler der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, erstellt die Schule zum Ende des Schulhalbjahres einen individuellen Förderplan und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an, das an den Sprechtagen nach den Halbjahreszeugnissen stattfinden soll. Im Mittelpunkt des Gespräches steht die Besprechung des Förderplans. Hierbei ist hervorzuheben, dass der Erfolg der Förderung maßgeblich von der Bereitschaft und den Engagement des Schülers abhängt. Auch die Eltern sollen mit einbezogen werden, indem sie beispielsweise selbst darlegen, in welcher Form sie ihr Kind unterstützen werden. Gemeinsam wird festgestellt, über welchen Zeitraum die Förderung erfolgen soll, wie die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden kann und wann es ein weiteres Beratungsgespräch geben soll.

Nehmen die Erziehungsberechtigten den Beratungstermin nicht wahr, so werden sie zur schriftlichen Kenntnisnahme des Förderplans durch ihre Unterschrift aufgefordert.