Aufgepasst und mitgemacht: Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 kann starten!

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Details und Termine zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das aktuelle Wintersemester 2020/21 mitgeteilt:

„Am 1. Juli 2020 öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021 am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird. […]

Als Vorlesungsbeginn für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesen Studiengängen wird der 2. November 2020 angestrebt. […]

Ab dem 2. Juni 2020 können sich auch Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben („Altabiturientinnen und Altabiturienten“), auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de über die geänderten Fristen im Zentralen Vergabeverfahren informieren.“

Die gesamte Pressemitteilung der HRK finden Sie hier.