Schuljahresende – Update vom 21.06.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Das Schuljahr nähert sich dem Ende, und daher möchte ich noch einige Informationen weitergeben, die z. T. auch auf das vor uns liegende neue Schuljahr eingehen.

Die Jahrgangsstufe Q2 hat abgesehen von den in der kommenden Woche anstehenden Nachprüfungen alle Abiturprüfungen absolviert. Am vergangenen Dienstag haben die Schüler*innen ihre Ergebnisse erhalten, die zu einem guten Teil sehr erfreulich ausgefallen sind. Ab morgen (22.06.2020) laufen die Nachprüfungen zum Abitur.

Zur Zeit laufen auch die Planungen für die Abiturfeier am 27. Juni.
Wir möchten das Abiturzeugnis gerne in zwei Veranstaltungen jeweils an die Hälfte der Stufe übergeben. Die erste Veranstaltung soll um 10 Uhr beginnen, die zweite um 13 Uhr. Die Vorbereitungsgruppe hat sich entschieden, die Jahrgangsstufe alphabetisch aufzuteilen, so dass für alle Abiturient*innen mit Nachnamen von A-K die Veranstaltung ab 10 Uhr gedacht ist, für alle übrigen die Feier ab 13 Uhr. Ganz herzlich eingeladen sind jeweils die Abiturient*innen mit ihren Eltern. Es werden natürlich alle Hygienevorgaben eingehalten. Ich bitte um Verständnis, dass (neben einigen Ehrengästen und Kolleg*innen) aus Gründen des Infektionsschutzes keine weiteren Personen teilnehmen können.

Für alle übrigen Jahrgangsstufen laufen gerade besonders die Bücherrückgabe und die Vorbereitung der Zeugnisse. Sie sind schon darüber benachrichtigt worden, wann welche Klasse die Bücher zurückgeben soll (einige Termine sind bereits absolviert). Bitte achten Sie darauf, Ihren Kindern ALLE geliehenen Bücher mitzugeben. Dies ist besonders wichtig, weil wir sonst die Bücherausgabe nach den Sommerferien nicht gewährleisten könnten.

Die Zeugniskonferenzen finden am Montag (Sekundarstufe I) und Dienstag (Sekundarstufe II) statt. Daher ist der Montag ein unterrichtsfreier Studientag. Die Zeugnisse werden von Dienstag bis Freitag beim letzten jeweiligen Präsenztermin der Klassen ausgegeben.

In der kommenden Woche möchten wir noch eine Evaluation des Distanzlernens durchführen. Dazu wird über Moodle ein Fragebogen bereitgestellt, der von den Eltern ausgefüllt werden soll. Nähere Informationen dazu folgen noch in einem gesonderten Newsletter. Unser Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie das Lernen auf Distanz – falls nötig – in Zukunft weiter verbessert werden kann. Dafür sind Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Hinweise elementar wichtig. Die Ergebnisse werden in den Gremien der Schule zu Beginn des Schuljahres besprochen werden.

Nach aktueller Erlasslage müssen alle für den Zeitraum bis zu den Herbstferien geplanten Klassen- und Studienfahrten ins Ausland abgesagt werden. Die entstehenden Stornierungskosten werden vom Land NRW übernommen werden. Das betrifft die Studienfahrten der Stufe Q1 (dann Q2) und die Klassenfahrt in die Niederlande in der Stufe 7 (dann 8).

Bei den übrigen Klassenfahrten obliegt es der Schulleitung, mit „strengem Maßstab“ zu prüfen, ob diese Fahrten stattfinden können. Nach Rücksprache mit den Klassenleiter*innen muss ich daher entscheiden, auch die andere Fahrt der Stufe 7 (dann 8) in den Schwarzwald abzusagen. Dies geschieht u. a. aus Gründen der Gleichbehandlung. Darüber hinaus weiß zur Zeit niemand, wie die Bedingungen solcher Fahrten Anfang September aussehen werden. Möglicherweise werden wir uns dann eingestehen müssen, dass die Fahrten aus gesundheitlicher Sicht doch hätten stattfinden können. Aber zum derzeitigen Stand ist zum Beispiel eine lange Busfahrt, bei der alle Teilnehmer eng beieinandersitzen, m. E. nicht tragbar. Der soziale Mehrwert einer solchen Fahrt ist außerdem sehr fraglich, wenn Zimmer nur teilweise belegt werden können und Maskenpflicht und Abstandsregeln weiterhin gelten sollten. Auch Unternehmungen vor Ort müssten umgeplant oder abgesagt werden, da etwa ein Ausflug ins französische Elsass nicht durchgeführt werden dürfte. Da die Stornokosten gestaffelt ansteigen, muss die Fahrt im Sinne einer Schadensbegrenzung bereits jetzt abgesagt werden (derzeit knapp 30%).

Schwierig daran ist die derzeitige Erlasslage – vor allem dahingehend, dass das Land NRW die Übernahme der Stornokosten ausschließlich für die Fahrten ins Ausland zusagt. Für die Fahrten in den Schwarzwald werden diese Kosten also derzeit nicht übernommen. Da ich dies nicht für fair (und auch nicht für sachlogisch) halte, bin ich derzeit in Gesprächen darüber, wer und ggf. in welchem Umfang in der Lage ist, diese nicht unerheblichen Beträge zu übernehmen. Das Budget der Schule gibt dies jedenfalls nicht her. Wir prüfen auch, ob eine alternative Fahrt der kommenden Stufe 8 ein Jahr später zu Beginn der Stufe 9 möglich ist.

Dieselben Aspekte gelten grundsätzlich auch für die nach Xanten geplante Fahrt der Stufe 5 (dann 6). Diese Fahrt könnte mit der jeweiligen Klasse aufgrund der dann folgenden Klassenneubildung zur Stufe 7 auch nicht nachgeholt werden. Klassenfahrten sind i. d. R. nicht kurzfristig buchbar, sondern müssen mit viel Vorlauf von i. d. R. über einem Jahr geplant werden. Außerdem sind die Stornierungskosten bereits jetzt recht hoch (über 50%). Wir sind daher noch in Gesprächen darüber, ob die Stornierung der Fahrt bis nach den Sommerferien hinausgezögert und damit die weitere Entwicklung abgewartet werden kann, ohne dass die Stornokosten noch weiter steigen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Klassenlehrerinnen und ich dazu in der kommenden Woche noch eine Entscheidung treffen.

Liebe Schulgemeinschaft, diese „Absageritis“ der letzten Monate, beginnend mit Exkursionen, die schon Ende Februar stattgefunden hätten, ist sicherlich ärgerlich. Allerdings sind für die Durchführung solcher Fahrten vielfältigste Ebenen zu berücksichtigen, deren Einschätzung gerade durch die erforderlichen Hygienevorkehrungen nochmals deutlich erschwert worden ist. Ganz gleich, ob solche Entscheidungen aufgrund vorgegebener Erlasse zwingend zu treffen waren oder in meinem Ermessen als Schulleiter lagen, können Sie mir glauben, dass das keinen Spaß macht und daher auch nicht leichtfertig geschieht.

Die Klassenlehrer*innen und LK-Lehrer*innen sind gebeten, über alternative Aktionen nachzudenken (Exkursion, Kursfeten etc.) – soweit diese dann wieder möglich sind. Uns allen ist bewusst, dass dies aber nur einen begrenzten Ersatz für die ausgefallenen Fahrten bedeuten kann.

Den Abiturient*innen der Q2 wünsche ich viel Erfolg für die letzten Prüfungen!

Ich wünsche allen Schüler*innen einen angenehmen letzten Schultag und möglichst gute Zeugnisse und Lehrer*innen gutes Durchhaltevermögen für eine letzte anstrengende Schulwoche des Schuljahres 2019/20!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter

Vorankündigung: Ein weiterer (und vorerst letzter) Newsletter ist noch für das kommende Wochenende vorgesehen.

Berufsberatung in den Ferien

Ein außergewöhnliches Schuljahr neigt sich dem Ende zu. In den Sommerferien starten traditionell die ersten Bewerbungen für eine Ausbildung oder ein Duales Studium im Jahr 2021. Manche Bewerbungsfristen stehen schon vor der Tür.
Daher macht Herr Biernath von der Arbeitsagentur speziell die Schüler*innen der Q1 noch einmal auf das Angebot der telefonischen Berufsberatung aufmerksam, das er auch in den Ferien anbietet.
Für eine einfache Kontaktaufnahme bieten sich die Hotline

02431 / 8099 – 500

oder die Mailadresse

 Aachen-Dueren.152-BBvE@arbeitsagentur.de

an.

Schulöffnung, Teil 3 – Update vom 05.06.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Heute (05.06.2020) wurden die mündlichen Abiturprüfungen im vierten Abiturfach der Stufe Q2 abgeschlossen und zugleich auch die letzten Nachschriften der schriftlichen Abiturprüfungen absolviert. Damit steigt für die Abiturient*innen jetzt die Spannung im Hinblick auf die Mitteilung der Ergebnisse auch der schriftlichen Prüfungen am 16. Juni.

Die Planungen für die diesjährige Abiturfeier am 27.06.2020 werden in der kommenden Woche weitergehen. Die genauen Rahmenbedingungen konnten in dieser Woche leider nicht abschließend geklärt werden.

Für die Stufe EF hat das Ministerium gestern analog zur Q1 nun doch nachträglich noch eine Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung des Schuljahres eingerichtet. Dies ist aber nur auf Antrag bei der Schulleitung und mit Zustimmung der Zeugniskonferenz möglich. Die dafür infrage kommenden Schüler*innen bzw. deren Eltern werden vom Oberstufenteam dahingehend beraten. Das auf Moodle eingestellte Dokument zur Leistungsbewertung wird in den kommenden Tagen entsprechend angepasst werden.

Das Verpflegungsangebot der Firma „Isswas“ wird in der zuletzt beschriebenen Form auch in der kommenden Woche fortgesetzt.

In den letzten Tagen wurde in den Medien häufiger über eine vollständige Schulöffnung noch vor den Sommerferien gesprochen. Das Ministerium hat dazu heute eine weitere Schulmail veröffentlicht, in der die Rückkehr zum Regelbetrieb für die Grundschulen zum 15.06.2020 angekündigt wird. Für die weiterführenden Schulen heißt es dort aber:

„Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. […] Daher gelten im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen die […] getroffenen Regelungen grundsätzlich fort. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auszuweiten. Die bisher erarbeiteten und kommunizierten Organisations-, Prüfungs- und Unterrichtskonzepte der Schulen bieten hierfür die Grundlage.“

Ob eine solche Ausweitung des Präsenzunterrichts noch möglich ist, werden wir in der kommenden Woche prüfen. Da wir im Vergleich zu anderen Schulen bereits relativ viel Präsenzunterricht anbieten und die Nachprüfungen zum Abitur auch noch in der letzten Unterrichtswoche stattfinden, halte ich dies aber für eher unwahrscheinlich – auch und vor allem vor dem Hintergrund der geltenden Schutzmaßnahmen.

Weiter heißt es in der heute veröffentlichten Mail: „Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden. Diese Zielsetzung zum Start in ein neues Schuljahr 2020/2021 verfolgen alle 16 Bundesländer […].“

Damit schafft das Ministerium erstmals eine Perspektive für den Start in das kommende Schuljahr. Ich hoffe, dass die Einschätzung zutreffend ist und eine Art Normalbetrieb nach den Sommerferien möglich wird.

Allen Familien wünsche ich ein schönes Wochenende!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter

Berufsberatung in Corona-Zeiten

Die Agentur für Arbeit, die am KGH die Berufsberatung für Schüler*nnen durchführt, stellt ihr aktuelles Beratungskonzept vor:
Die aktuell durch die Corona Pandemie verursachte Situation stellt uns alle vor Herausforderungen, die ein flexibles Agieren erfordert. Wann wieder eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit oder am KGH stattfinden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis zur Schließung der Schulen konnten nicht alle Schüler*innen der Stufen Q1 und Q2 , die einen dringenden Beratungs- und Vermittlungsbedarf haben, unser Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Schüler*innen mit noch unklaren Berufs- und Studienplänen oder mit Fragen zu Ausbildung und Studium können ab sofort die neue regionale Hotline  02431 / 8099 – 500 verwenden, um mit Herrn Biernath in Kontakt zu treten. Für die individuelle Vorbereitung der Beratung steht außerdem ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung, das per E-Mail verschickt werden kann. Alles Weitere kann dann schnell und persönlich besprochen und geklärt werden.

Aufgepasst und mitgemacht: Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 kann starten!

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Details und Termine zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das aktuelle Wintersemester 2020/21 mitgeteilt:

„Am 1. Juli 2020 öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021 am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird. […]

Als Vorlesungsbeginn für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesen Studiengängen wird der 2. November 2020 angestrebt. […]

Ab dem 2. Juni 2020 können sich auch Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben („Altabiturientinnen und Altabiturienten“), auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de über die geänderten Fristen im Zentralen Vergabeverfahren informieren.“

Die gesamte Pressemitteilung der HRK finden Sie hier.

Schulöffnung, Teil 3 – Update vom 31.05.2020

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

In der vergangenen Woche haben wir die Schulöffnung fortgesetzt. Jede/r Schüler*in ist nun wieder einmal in der Schule gewesen. Viele haben sich zum ersten Mal seit Monaten getroffen, und entsprechend groß war und ist das Bedürfnis, sich auszutauschen. Und dennoch sind wir von einem „normalen“ Schulalltag noch weit entfernt. Insbesondere der Hygieneplan macht das unmöglich.

Aus meiner Sicht ist das Hauptproblem derzeit noch die Abstandsregel, deren Einhaltung insbesondere in den Pausen und beim Abstellen oder Abholen der Fahrräder noch besser werden muss. Hinsichtlich der Fahrräder gilt es zu beachten, dass unbedingt der Fahrradkeller zu nutzen ist, da aufgrund der Baustelle die Abstellfläche außen zu klein ist. Für die Abstandsregel gilt die Faustformel, dass zwei Personen die Arme zueinander ausstrecken können müssen, ohne sich zu berühren. Nur dann ist es auch möglich, in den Pausen auf dem Schulhof die Mund-Nasen-Bedeckungen zum Essen, Trinken und Durchatmen abzunehmen!

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts rücken nun auch die Zeugnisse in den Blick. Grundsätzlich sollen alle Schüler*innen Zeugnisse für das zweite Halbjahr erhalten. Da die Bewertungsgrundlage für das zweite Halbjahr sehr gering ist, hat das Schulministerium die Leistungsbewertung im u. a. „Bildungssicherungsgesetz“ besonders geregelt. Die Auswirkungen für unsere Schule werden für die Sekundarstufe I bzw. II in gesonderten Schreiben dargelegt, die auf Moodle einsehbar sind (Stichwort „Leistungsbewertung“). Ich bitte darum, diese zur Kenntnis zu nehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank von den Driesch (Sekundarstufe I) bzw. Herrn Kleinlosen (Sekundarstufe II).

Die Stufe Q2 hat in der vergangenen Woche das schriftliche Abitur abschließen können. Erfreulicherweise sind nur wenige Nachschriften erforderlich, von denen die ersten am Freitag bereits stattgefunden haben. Am kommenden Mittwoch beginnen die mündlichen Abiturprüfungen; daher ist dieser Tag ein Studientag für alle anderen Stufen. Damit auch diese Prüfungen unter Einhaltung der Hygienestandards durchgeführt werden können, gibt es ein Informationsblatt, das für die Stufe Q2 auf Moodle abrufbar ist. Ich bitte euch darum, das Papier zu lesen und zu beachten! Der Q2 wünsche ich noch ein paar arbeitsreiche Tage und von Herzen viel Erfolg bei den Prüfungen!

Das Ministerium hat in einem am Freitag verbreiteten Erlass mitgeteilt, dass die Studienfahrten der Stufe Q1 im kommenden Herbst leider abzusagen sind. Die Stornokosten für solche Auslandsfahrten werden der Schule bzw. den Eltern erstattet. – Ob die geplanten Klassenfahrten der Stufen 5 und 7 (nach den Ferien 6 und 8) werden stattfinden können, muss von den Organisator*innen gemeinsam mit der Schulleitung noch geprüft werden. Dies wird nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien entschieden.

Der Kennenlerntag der kommenden Fünftklässler soll nicht ausfallen. Allerdings muss der Ablauf den Corona-Bedingungen angepasst werden. Das Kennenlernen findet nach Klassen gestaffelt am 16., 17., und 18. Juni statt. Die Eltern werden entsprechend informiert.

Wir möchten nach derzeitigem Stand auch daran festhalten, eine Abiturfeier am 27.06.2020 ab 10 Uhr durchzuführen. Dazu arbeiten wir gemeinsam mit Schüler*innen der Stufe Q2 an mehreren Szenarien, die den Hygienevorschriften gerecht werden. Ein weiterer neuer Erlass schafft dazu Möglichkeiten, die wir aber noch genau ergründen müssen.

Ich wünsche allen Familien ein angenehmes Pfingstfest – und gute Gesundheit!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter

Masken nutzen – aber richtig!

Hier finden Sie und Ihr einige Hinweise zum richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken:

Die Stoffmaske sollte beim Betreten von bspw. Lebensmittelgeschäften, Apotheken oder öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen Situaiotnen, in denen gelegentlicher Kontakt mit anderen Personen zu erwarten ist, verwendet werden, bspw. in Schulen, beim Vorbeigehen an anderen Personen auf Fluren, in Aufenthaltsräumen oder Umkleidebereichen.

Es ist sicherzustellen, dass die Maske an den Seiten sowie um die Nase und den Mund herum richtig anliegt. Beim Abnehmen der Maske dürfen ausschließlich die Stoffbänder bzw. Schlaufen berührt werden. Beim Abnehmen dürfen weder der vordere Bereich der Maske noch die Augen oder die Nase berührt werden. Anschließend sollten sofort die Hände gewaschen werden.

Stoffmasken sind KEINE Schutzausrüstung für Personen, die an COVID-19 (‚Corona‘) erkrankt sind, oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht.

Masken aus Baumwolle können zusammen mit der übrigen Kleidung bei 60°C in der Waschmaschine gewaschen werden. Handwäsche in möglichst warmer Seifen- oder Waschmittellauge ist ebenfalls möglich.

Masken müssen entsorgt werden, wenn sie Löcher haben, oder die Bänder bzw. Schlaufen Anzeichen von Abnutzung aufweisen.

Eine bereits getragene Maske darf NICHT an andere Personen weitergegeben werden!