Schulschließung – Update vom 27.03.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Heute (27.03.2020) gibt es wieder einen neuen Sachstand, den ich gerne mitteilen möchte.

Inzwischen ist durch das Schulministerium klargestellt worden, dass es in diesem Schuljahr keinerlei Schulfahrten mehr geben wird. Damit ist die Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz, Krakau und Berlin abzusagen. Auch Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind bis zum Schuljahresende nicht mehr möglich. Ob das EF-Praktikum stattfinden kann, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt; alle Berufsorientierungsmaßnahmen sind z. Zt. nur „ausgesetzt“. Zu den Zentralen Klausuren der EF in Mathematik und Deutsch gibt es ebenfalls noch keine Information. Auch eine Regelung zu den Klassenarbeiten und Klausuren der einzelnen Jahrgangsstufen gibt es noch nicht.

Alle schulübergreifenden Sportveranstaltungen und -wettbewerbe, die noch ausgestanden hätten, müssen abgesagt werden.

Inzwischen ist auch durch das Schulministerium verfügt worden, dass es in diesem Schuljahr keine sogenannten „Blauen Briefe“ (Monita) geben wird. Das bedeutet, dass eine einzelne Minderleistung, soweit sie nicht schon auf dem Halbjahreszeugnis vorlag, im Rahmen der Versetzung nicht gewertet wird. Alle weiteren Minderleistungen fließen dann aber in die Versetzungsentscheidung ein. Bei der Frage, ob ein Abschluss erreicht wurde, zählen i. d. R. alle Minderleistungen.

Bezogen auf die Lernangebote, die derzeit von den Kolleg*innen bereit gestellt werden, hat das Ministerium ebenfalls klargestellt, dass es vor allem um wiederholende, vertiefende, anknüpfende Inhalte gehen soll. Die Schüler*innen sollen die ihnen gestellten Aufgaben in angemessener Zeit bearbeiten. Damit soll erreicht werden, dass der Unterricht – sobald das möglich ist – ohne großen Vorlauf wieder aufgenommen werden kann. Die jetzt bereit gestellten Aufgaben besitzen ohne eine entsprechende Aufbereitung im späteren Unterricht keine Prüfungsrelevanz. Eine Leistungsbewertung und Leistungskontrolle ist nicht damit verbunden. Die Ergebnisse der Kinder können aber von den Lehrer*innen eingefordert und überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.

Ich möchte Sie als Eltern gerne noch einmal darauf hinweisen, dass niemand von Ihnen erwartet, dass Sie zuhause die Lehrkraft ersetzen. Es genügt, wenn Sie gute Lernvoraussetzungen schaffen (Arbeitsplatz des Kindes, Ausdruck von Lernmaterialien, etc.), Ihr Kind dazu anhalten, die Lernangebote zu nutzen, für einfache Verständnisfragen zur Verfügung stehen und Ihr Kind bei der Rückmeldung an den Fachlehrer / die Fachlehrerin unterstützen.

Ich mache außerdem gerne darauf aufmerksam, dass z. B. im Schulsportportal NRW diverse Bewegungsideen bereit gestellt werden. Da wir alle gerade viel Zeit zu Hause verbringen müssen, ist das sicher eine gute Möglichkeit, dem Bewegungsmangel mit wenig Aufwand entgegenzuwirken.

Außerdem weise ich darauf hin, dass die Beratungsangebote des KGH und die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Heinsberg weiterhin zur Verfügung stehen – auch wenn die Arbeitsweise gerade vor kreative Herausforderungen gestellt wird.

Und nun zu den neu veröffentlichten Regelungen bezüglich der anstehenden Abiturprüfungen:
Die Schulministerin Frau Gebauer hat heute morgen bekannt gegeben, dass das Abitur in NRW um drei Wochen verschoben wird. Die Haupttermine liegen nun im Zeitraum vom 12. Mai bis zum 25. Mai 2020. Die Abfolge der verschiedenen Fächer wird landesweit angepasst und noch veröffentlicht.

Damit ist der gesamte bisher angedachte Zeitplan für die diversen Termine des Abiturs am KGH hinfällig!  Folgende Konsequenzen bzw. offene Fragen ergeben sich bereits jetzt:

  • Die Ausgabe der korrigierten Vorabiturklausuren kann am kommenden Montag wie geplant stattfinden.
  • Ob die Abiturzulassung aller Q2-Schüler*innen stattfinden darf, die bereits für den kommenden Freitag geplant ist, ist mehr als fraglich. Hierzu steht noch eine Klarstellung des Ministeriums bzw. der Bezirksregierung aus, die für Montag angekündigt ist. Sobald dazu neue Informationen vorliegen, werde ich diese verbreiten.
  • Die Nachschriften des Vorabiturs finden voraussichtlich in der Woche nach den Osterferien (20.-24.04.2020) statt. Einen genauen Plan dazu wollen wir bis zum Ende der kommenden Woche erarbeiten und veröffentlichen.
  • Der Brückentag nach Christi Himmelfahrt entfällt für die Q2 und ist Prüfungstag!
  • Für alle Schüler*innen, die zum neuen Haupttermin nicht an der Abiturprüfung teilnehmen können, wird es landesweite Nachschreibtermine Deren genaue Terminierung steht noch aus.
  • Es wird keine angesetzten verpflichtenden Abweichungsprüfungen mehr geben. Diese für das nächste Schuljahr vorgesehene Änderung wird auf dieses Schuljahr vorgezogen. Das bedeutet, dass es nur noch freiwillige Nachprüfungen geben wird.
  • Der für den 20. Juni 2020 geplante Termin für die Übergabe der Abiturzeugnisse wird aller Voraussicht nach nicht zu halten sein und muss dann verschoben werden. Das späteste dafür angesetzte Datum ist landesweit unverändert der 27. Juni 2020. Die genaue Ansetzung eines Ersatztermins für das KGH werde ich auch mit den Jahrgangsstufensprecher*innen der Q2 und der Schulpflegschaft beraten.

Frau Gebauer hat – so habe ich ihre Presseerklärung jedenfalls verstanden – heute morgen erstmals angekündigt, dass es für die Durchführung der Abiturprüfung auch eine Sonderregelung für die Schulen im Kreis Heinsberg geben soll. Eine Konkretisierung hierzu ist ebenfalls für die kommende Woche angekündigt.

Bitte informiert euch / informieren Sie sich deshalb weiterhin über die aktuellen Veröffentlichungen via Newsletter, Homepage und Moodle-Nachrichten.

Ich wünsche beste Gesundheit und allen, die es brauchen, gute Genesung!

#HSbestrong

Christof Schröder
Schulleiter